Antrag - 2014/AN/0035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock spricht sich dafür aus, die jetzige Einteilung der Senatsbereiche beizubehalten und erteilt damit dem Vorhaben, den derzeitigen Senatsbereich 3 (Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur) aufzuteilen und auf diese Weise eine vierte Senatorenstelle zu schaffen, eine Absage.

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Sachverhalt:

 

Das Vorhaben, durch Aufteilung des momentanen Senatsbereiches 3 einen (vierten) Senatsbereich für die Bereiche Bildung, Sport und Gesundheit zu schaffen, hält einer Prüfung in rechtlicher Hinsicht durchaus stand. So legt § 40 (4) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) fest, dass in kreisfreien Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zu vier hauptamtliche Beigeordnete gewählt werden können. Der von einer Mehrheit in der Bürgerschaft getragene Beschluss, dementsprechend die Hauptsatzung zu ändern, wurde vom Verwaltungsgericht Schwerin im Januar dieses Jahres bestätigt.

Vor dem Hintergrund des Sparzwanges, dem auch und gerade die Hansestadt Rostock unterliegt, ist die Schaffung einer vierten Senatorenstelle allerdings alles andere als angemessen. Stadt bzw. Steuerzahlern entstünden bei einem Brutto-Grundgehalt von etwa 7.000 Euro Kosten zwischen 80.000 und 90.000 Euro im Jahr. Hinzu kämen weitere Personalaufwendungen für zumindest eine Vorzimmerkraft sowie für eine Referentin/einen Referenten.

Zudem ist im Falle der Schaffung einer vierten Senatorenstelle bzw. der damit zusammenhängenden Ausschreibung davon auszugehen, dass es erneut zu Vorgängen kommen wird, die in weiten Teilen der Bevölkerung als „Postengerangel“ und „Ämterhascherei“ der etablierten Parteien wahrgenommen werden. Derartige Aktionen sind  nicht unbedingt dazu geeignet, das Ansehen der Bürgerschaft in der Öffentlichkeit zu erhöhen.

Der Antragsteller gehört zu jenen Abgeordneten, die während der Sitzung der Bürgerschaft im Oktober 2013 gegen die Schaffung einer vierten Senatorenstelle gestimmt haben. Mit der vorliegenden Initiative wird diese Haltung noch einmal bekräftigt. Gerade wegen des Kostenaspektes haben eine Reihe von Bürgerinnen und Bürgern auch gegenüber dem Antragsteller ihr Unverständnis geäußert.

Des weiteren sind die Abgeordneten auch der Rostocker Bürgerschaft einzig und allein ihrem Gewissen verpflichtet. Hier kann im Zusammenhang mit dem Antragsthema durchaus ein Zeichen gesetzt werden, zumal das Parlament erst kürzlich neu gewählt worden ist und ihm auch neue Abgeordnete angehören.

 

 

gez. Thomas Jäger

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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02.07.2014 - Bürgerschaft - abgelehnt