Antrag - 2014/AN/0030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu der Sitzung der Bürgerschaft am 03. September 2014 eine Bewertung des actori Gutachtens sowie die Auswirkungen auf die Strukturen des Volkstheaters zur Diskussion mit den Gremien vorzulegen.
  2. Gleichzeitig wird der Oberbürgermeister beauftragt, zur Septembersitzung einen Sachstandsbericht über den Status der von ihm geführten Verhandlungen zur Zielvereinbarung mit dem Land vorzulegen.
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Sachverhalt:

Die Untersuchungen, entsprechend einem Bürgerschaftsantrag  durchgeführt, lagen bereits im März 2014 vor. Daraufhin wurde – wie allgemein üblich – innerhalb eines halben Jahres ein Stellungnahme der Kommune erwartet. Das Bildungsministerium geht also davon aus, dass im September eine solche Stellungnahme in der Bürgerschaftssitzung vorliegt. In jedem Fall sind Gespräche mit dem Land unabdingbar. Dazu muss aber zunächst die Möglichkeit gegeben sein, sich mit den Untersuchungen auseinanderzusetzen.

 

Die Verhandlungen zu der Zielvereinbarung ziehen sich schon länger hin, ohne dass darüber Kenntnis besteht, um welche Vereinbarungen es dabei geht und was von den Vertragspartnern erwartet wird. Es ist unbedingt notwendig, die Bürgerschaft über den Sachstand in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Beschlüsse

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02.07.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu der Sitzung der Bürgerschaft am 3. September 2014 eine Bewertung des actori Gutachtens sowie die Auswirkungen auf die Strukturen des Volkstheaters zur Diskussion mit den Gremien vorzulegen.
 

2. Gleichzeitig wird der Oberbürgermeister beauftragt, zur Septembersitzung einen Sachstands­bericht über den Status der von ihm geführten Verhandlungen zur Zielvereinbarung mit dem Land vorzulegen.

 

 

Beschluss Nr. 2014/AN/0030:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu der Sitzung der Bürgerschaft am 3. September 2014 eine kulturpolitische Bewertung der einzelnen Varianten des actori-Gutachtens vorzulegen.
Des Weiteren sind eine Bewertung der jeweiligen arbeitsrechtlichen Folgen, der Umstrukturie­rungskosten der einzelnen Varianten sowie ein Zeitplan vorzulegen.
 

2. Gleichzeitig wird der Oberbürgermeister beauftragt, zur Septembersitzung einen Sachstands­bericht über den Status der von ihm geführten Verhandlungen zur Zielvereinbarung mit dem Land vorzulegen, ebenso wie den dazu geführten Schriftverkehr.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt