Beschlussvorlage - 2014/BV/0001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft wählt zehn Mitglieder der Bürgerschaft und pro Mitglied eine Stellvertreterin/ einen Stellvertreter in den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Im Einzelnen werden gewählt:

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Beschlussvorschriften:

§ 36 KV M-V i. V. m. § 5 V der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse.

 

Gemäß Hauptsatzung setzt sich der Ausschuss aus zehn Mitgliedern der Bürgerschaft zusammen.

 

Pro Mitglied des Ausschusses wird eine Stellvertreterin/ ein Stellvertreter gewählt.

 

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Gemäß

§ 24 III der Geschäftsordnung der Bürgerschaft sind die Listen der Fraktionen und Zählgemeinschaften einzureichen.

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Beschlüsse

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02.07.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen