Beschlussvorlage - 2014/BV/5658

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock stimmt der Satzungsänderung des Sparkassenzweckverbandes für die OstseeSparkasse Rostock zu.

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Beschlussvorschriften:

§ 152 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

§ 4 Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SpkG) vom 26. Juli 1994

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Am 19.05.2014 hat die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes für die
OstseeSparkasse Rostock die Änderung der Verbandssatzung beschlossen. Der Beschluss wurde einstimmig mit der geforderten Mehrheit von vier Fünftel der satzungsmäßigen Stimmzahl gefasst.

Die derzeit gültige Verbandssatzung wurde zuletzt am 10.09.2002 geändert. Sie entspricht im Wesentlichen noch der im Zusammenhang mit der Fusion zur OSPA im April 1994 erlassenen Satzung. Änderungs- und Anpassungsbedarf ergab sich insbesondere vor dem Hintergrund der Landkreisneuordnung zum 04.09.2011 und der seit 1994 mehrfachen Überarbeitung der KV M-V.

Auf Basis von Empfehlungen und Hinweisen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes wurde die Verbandssatzung umfassend überarbeitet. Wesentliche Änderungen ergeben sich zur Zusammensetzung der Verbandsversammlung, zu den Entschädigungen und zu den Bekanntmachungen. Hinsichtlich der Zusammensetzung der Verbandsversammlung soll die Anzahl der Mitglieder auf die Verhältnisse nach der Landkreisneuordnung angepasst werden.

Mit der Anpassung der Regelungen zu den Entschädigungen und zu den Bekanntmachungen werden die einschlägigen Regelungen der KV M-V satzungsrechtlich umgesetzt.

 


Die neue Verbandssatzung soll nach deren Bekanntmachung in Kraft treten. Zuvor ist die Zustimmung der Vertretungen der beiden Verbandsmitglieder (Hansestadt Rostock und Landkreis Rostock) und die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.07.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen