Beschlussvorlage - 2014/BV/5650

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt sechs Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH.

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Beschlussvorschriften: § 71 (2) i. V. m. § 32 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern; Gesellschaftsvertrag der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH vom 03.11.2006

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH (RMSG) unmittelbar 100 % der Geschäftsanteile. Der § 7 Absatz I des Gesellschaftsvertrages der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH vom 03.11.2006 regelt im Folgenden:

 

„Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 6 Mitgliedern besteht, die durch den Gesellschafter auf Vorschlag der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock bestellt werden.“

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008 (Beschluss-Nr. 0769/07-BV) sowie mit den Änderungen vom 17.03.2010, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe geregelt. Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

Durch die Bürgerschaft sind 6 Mitglieder für den Aufsichtsrat der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH zu benennen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Beschlüsse

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02.07.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2014/BV/5650:


Die Bürgerschaft bestellt sechs Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH:

 

für die Fraktion DIE LINKE.:

Susanne Cordes-Arth
Kristin Schröder

für die CDU-Fraktion:

Daniel Peters

für die Fraktion der SPD:

Dr. Chris Müller

für die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN:

Anja Munser

für die Fraktion UFR/FDP:

Torsten Schulz

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt