Beschlussvorlage - 2014/BV/5649

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH.

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Beschlussvorschriften: § 71 (2) i. V. m. § 32 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern; Gesellschaftsvertrag der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH vom 20.12.2012

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH 100 % der Geschäftsanteile über die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH. Der § 12 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH vom 20.12.2012 regelt im Folgenden:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus 7 (i. W. sieben) Aufsichtsratsmitgliedern, davon 4 (i. W. vier) Vertreter des Gesellschafters und 3 (i. W. drei) Vertreter der Hansestadt Rostock.“

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008 (Beschluss-Nr. 0769/07-BV) sowie mit den Änderungen vom 17.03.2010, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe geregelt. Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

Durch die Bürgerschaft sind 3 Mitglieder für den Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH zu benennen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Beschlüsse

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02.07.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2014/BV/5649:


Die Bürgerschaft bestellt drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH:

 

für die Fraktion DIE LINKE.:

Margit Glasow

für die CDU-Fraktion:

Dr. Helmut Schmidt

für die Fraktion der SPD:

Anke Knitter

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt