Beschlussvorlage - 2014/BV/5648

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt 3 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock mbH (Rostock Business).

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Beschlussvorschriften: § 71 (2) i. V. m. § 32 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern; Gesellschaftsvertrag von Rostock Business vom 22.04.2013

 

 

 

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock mbH (Rostock Business) 25 % der Geschäftsanteile über die Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH, 25 % über die Hafen Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH und 50 % über die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH. Der § 9 Absatz 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages von Rostock Business vom 22.04.2013 regelt im Folgenden:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus 7 Aufsichtsratsmitgliedern, davon 4 Vertreter der Gesellschafter und  3 Vertreter von der Hansestadt Rostock.“

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008 (Beschluss-Nr. 0769/07-BV) sowie mit den Änderungen vom 17.03.2010, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe geregelt. Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

Durch die Bürgerschaft sind 3 Mitglieder für den Aufsichtsrat von Rostock Business zu benennen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Beschlüsse

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02.07.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2014/BV/5648:


Die Bürgerschaft bestellt drei Mitglieder in den Aufsichtsrat Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock mbH (Rostock Business):

 

für die Fraktion DIE LINKE.:

Nailia Ritter

für die CDU-Fraktion:

Jan-Hendrik Brincker

für die Fraktion der SPD:

Anke Knitter

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt