Beschlussvorlage - 2014/BV/5643
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Vertreter der Hansestadt Rostock für den Aufsichtsrat der VVW Verkehrsverbund Warnow GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.06.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.07.2014
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Beschlussvorschriften:
§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung
Gesellschaftsvertrag der VVW vom 07.07.2008
Sachverhalt:
Die Hansestadt Rostock hält an der VVW GmbH über die Rostocker Straßenbahn AG 39,55 % der Geschäftsanteile.
Der § 15 Abs.1 des Gesellschaftsvertrages der VVW GmbH regelt im Folgenden:
„Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern. In den Aufsichtsrat entsenden die Hansestadt Rostock 3 Mitglieder, der Landkreis Bad Doberan 3 Mitglieder, der Landkreis Güstrow 3 Mitglieder.“
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, mit Änderungen vom 17.03.2010, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.
Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.
Durch die Bürgerschaft sind 3 Mitglieder für den Aufsichtsrat der Verkehrsverbund Warnow zu benennen.
02.07.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss Nr. 2014/BV/5643:
Die Bürgerschaft bestellt drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der VVW Verkehrsverbund Warnow GmbH:
für die Fraktion DIE LINKE.: | Andreas Engelmann |
für die CDU-Fraktion: | Martin Lau |
für die Fraktion der SPD: | Claudia Barlen |
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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