Beschlussvorlage - 2014/BV/5642

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt 4 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG.

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung

Satzung der SWR vom 23.05.2002

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der Stadtwerke Rostock AG über die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH 74,9 % der Geschäftsanteile. Der § 7 der Satzung der Stadtwerke Rostock AG vom 23.05.2002 regelt im Folgenden:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern einschließlich der nach dem Betriebverfassungsgesetz von 1952 zu wählenden Arbeitnehmervertretern.“

4 Mitglieder werden damit durch die Hansestadt Rostock entsandt.

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, mit Änderungen vom 17.03.2010, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsgremien, der städtischen Unternehmen geregelt.

 

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

Durch die Bürgerschaft sind 4 Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG zu benennen.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Beschlüsse

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02.07.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2014/BV/5642:


Die Bürgerschaft bestellt vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG:

 

für die Fraktion DIE LINKE.:

Olaf Groth

für die CDU-Fraktion:

Dr. Klaus Peter Tasler

für die Fraktion der SPD:

Thoralf Sens

für die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN:

Johann-Georg Jaeger

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt