Beschlussvorlage - 2014/BV/5631

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Großmarkt Rostock GmbH.

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (2) in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

Gesellschaftsvertrag der Großmarkt Rostock GmbH vom 24.03.2014.

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der Großmarkt Rostock GmbH unmittelbar 100% Geschäftsanteile.

 

Der § 8 des Gesellschaftsvertrages vom 24.03.2014 regelt im Folgenden:

 

„Der Aufsichtsrat hat 4 Mitglieder.“

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008 (Beschluss-Nr. 0769/07-BV) sowie mit Änderungen vom 17.03.2010 wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.

 

Im Teil I Punkt 2.2.5 wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in den Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

Durch die Bürgerschaft sind 4 Mitglieder für den Aufsichtsrat der Großmarkt Rostock GmbH zu benennen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

keine

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Beschlüsse

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02.07.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2014/BV/5631:

 

Die Bürgerschaft bestellt vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Großmarkt Rostock GmbH:

 

für die Fraktion DIE LINKE.:

Jutta Reinders

für die CDU-Fraktion:

Karina Jens

für die Fraktion der SPD:

Barbara Cornelius

für die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN:

Andrea Krönert

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt