Beschlussvorlage - 2014/BV/5630

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der IGA Rostock 2003 GmbH.

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (2) in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

Gesellschaftervertrag der IGA Rostock 2003 GmbH vom 24.03.2014

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der IGA Rostock 2003 GmbH unmittelbar 100% Geschäftsanteile.

 

Der § 9 des Gesellschaftsvertrages vom 24.03.2014 regelt im Folgenden:

 

„Der Aufsichtsrat hat 7 Mitglieder“.

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008 (Beschluss-Nr. 0769/07-BV) sowie mit Änderungen vom 17.03.2010 wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.

 

Im Teil I Punkt 2.2.5 wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in den Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

Durch die Bürgerschaft sind 7 Mitglieder für den Aufsichtsrat der IGA Rostock 2003 GmbH zu benennen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Beschlüsse

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02.07.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2014/BV/5630:

 

Die Bürgerschaft bestellt sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der IGA Rostock 2003 GmbH:

 

für die Fraktion DIE LINKE.:

Dr. Wolfgang Nitzsche
Sandro Smolka

für die CDU-Fraktion:

Karina Jens

für die Fraktion der SPD:

Uwe Michaelis

für die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN:

Christian Blauel

für die Fraktion Rostocker Bund/
Graue/Aufbruch 09:

Hannes Rother

für die Fraktion UFR/FDP:

Jenny-Henrike Pfeil

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt