Beschlussvorlage - 2014/BV/5616

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Sachzuwendung 1 Baum mit einem Wert von 327,00 EUR wird angenommen und für die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes, § 52 Abs. 2 Nr. 8 Abgabenordnung verwendet.

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Beschlussvorschriften:

§ 44 (4) Kommunalverfassung M-V, § 6 (3) Nr. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Der Kreisverband BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Rostock übergibt dem Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege als Sachzuwendung einen Baum (Linde) im Wert von 327,00 EUR. Die Pflanzung des Baumes wird  Am Strande erfolgen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine (mit der Annahme der Zuwendung sind keine Folgekosten für die Hansestadt Rostock verbunden).

 

 

Roland Methling

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15.07.2014 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen