Stellungnahme - 2014/BV/5427-13 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Im Rahmen des dem Tief- und Hafenbauamtes für die Haushaltsplanung 2014 und Folgejahre vorgegebenen Budgets konnte die investive Maßnahme Sanierung der Ulmenstraße/Maßmannstraße nicht wie vorgesehen in den Jahresscheiben 2015 und 2016 eingeordnet werden. Im Haushaltsplanentwurf 2014 bis 2017 sind für die Jahresscheibe 2017 für den ersten sinnvollen Abschnitt in der Ulmenstraße 2,0 Mio. EUR finanziell eingeordnet. Mit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2015 bis 2018 wird das Amt 66 für den nächst folgenden Abschnitt im Haushaltsjahr 2018 weitere 1,5 bis 2,0 Mio. EUR einordnen.

 

Der Beschlussvorschlag vom Ortsbeirat der Kröpeliner-Tor-Vorstadt ist nicht vollständig. Mit Einordnung einer Verpflichtungsermächtigung müssen auch gleichzeitig die finanziellen Mittel in den erforderlichen Haushaltsjahren eingeordnet werden. Nach derzeitigem Stand der Vorbereitungen zur Haushaltsplanung 2015 – 2018 kann das Tief- und Hafenbauamt in den Jahren 2015 und 2016 die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von insgesamt 3,0 Mio. EUR nicht einordnen.

 

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Beschlüsse

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29.04.2014 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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06.05.2014 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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14.05.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben