Stellungnahme - 2014/AN/5437-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neugestaltung der Bauleitplanung auf dem Platz des 17. Juni (östliches Ende des Werftdreiecks) eine Grünfläche mit einem Denkmal zum Gedenken des 17. Juni auszuweisen.

Die konkrete Ausgestaltung des Denkmals bleibt einem gesonderten Beschluss der Bürgerschaft vorbehalten

 

 

Stellungnahme:

 

Der „Platz des 17. Juni“ liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Planes Nr. 10.MK.63 „Werftdreieck“ und ist dort als Verkehrs- und teilweise als Grünfläche festgesetzt.

Der B-Plan soll geändert werden. Ein wesentlicher Inhalt im Planverfahren besteht in deutlichen Veränderungen des Erschließungssystems. Welche verkehrliche Bedeutung der „Platz des 17. Juni“ zukünftig einnehmen wird, kann erst im weiteren Planungsprozess geklärt werden.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass in diesem Bereich ausreichend große Flächen für ein Denkmal zur Erinnerung an die Ereignisse um den 17. Juni 1953 zur Verfügung stehen werden.

Die Verwaltung empfiehlt, zur Findung und Gestaltung eines angemessenen Ortes, einen gestalterischen Wettbewerb durchzuführen.

 

 


Die Festsetzung einer konkreten Fläche wird erst im Ergebnis erfolgen. Die grundsätzliche planerische Zielstellung der Errichtung eines Denkmals wird in die Begründung zum B-Plan aufgenommen. In welcher Form dann planungsrechtlich verbindliche Festsetzungen zum Standort zu treffen sind, wird im weiteren Verfahren geregelt.

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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24.04.2014 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss

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24.04.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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14.05.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben