Stellungnahme - 2014/AN/5448-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

1. Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock werden beauftragt zu prüfen, wo in der Hansestadt Rostock ein Zentrum für amerikanische Sportarten „American Sports Club“ geschaffen werden kann

Die angeführten Sportarten American Football, Lacrosse und Baseball setzen unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsaspektes die Nutzbarkeit besonders großräumiger Spielfelder voraus. Ob die Spielfelder der genannten Sportarten baulich miteinander ganz oder teilweise kombinierbar sind, lässt sich ohne vorausgehende fachgerechte Prüfung derzeit nicht beantworten. Demzufolge kann im jetzigen Stadium auch keine belastbare Aussage zum tatsächlichen Größenerfordernis eines Zentrums für amerikanische Sportarten „American Sports Club“ getätigt werden. Reine Spielfeldgrößen von 109,73 m x 48,74 m (American Football), 102 m x 60 m (Lacrosse) und etwa 125 m x 125 m (Baseball) müssten insbesondere auch hinsichtlich ihrer gegenseitig möglichen Überschneidungen unter Einsatz derzeit im Haushalt nicht vorgesehener Planungskosten geprüft werden. Dazu kommen ergänzend zu diesen reinen Spielflächen noch Flächen der begleitenden Infrastruktur wie Stellplätze, Zuschauerbereiche oder Wege- und Abstandsflächen. Dementsprechend ist zunächst die erforderliche, in sich geschlossene bebaubare Gesamtfläche eines angefragten Zentrums für amerikanische Sportarten zu ermitteln, bevor die Frage beantwortbar ist, ob dafür in der Hansestadt Rostock überhaupt ausreichend dimensionierte Vorhaltflächen zur


Verfügung stehen. Aussagen zu etwaigen Investitionsumfängen wären derzeit rein spekulativ. Eine Finanzierungsquelle für die kurzfristig ungeplant auftretenden Planungskosten und für die mittelfristig ungeplant auftretenden Investitionskosten benennt der vorliegende Antrag 2014/AN/5448 nicht.

 

2. Dieses Zentrum soll im ersten Schritt die Trainings- und Wettkampfbedingungen für die Sportarten American Football, Lacrosse und Baseball integriert und nachhaltig verbessern können.

Hierzu wird auf die Beantwortung des Punktes 1. verwiesen.

 

3. Synergieeffekte mit weiteren Sportvereinen und insbesondere Anti-Gewalt-Projekten in der Hansestadt Rostock sind bei der Prüfung zu berücksichtigen.

Hierzu wird auf die Beantwortung des Punktes 1. verwiesen

 

4. Das Ergebnis dieser Prüfung ist der Bürgerschaft spätestens zu ihrer Sitzung am 03.09.2014 vorzulegen.

Hierzu wird auf die Beantwortung des Punktes 1. verwiesen

 

In Vertretung

 

 

Holger Matthäus

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Beschlüsse

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02.04.2014 - Bürgerschaft - überwiesen

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23.04.2014 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - zur Kenntnis gegeben

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14.05.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben