Änderungsantrag - 2013/BV/5157-07 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

ZURÜCKGEZOGEN AM 20.03.2014

 

 

Die Aufgabenstellung für den Wettbewerb „Areal Bussebart/Stadthafen“
wird mit folgender Änderung beschlossen:

 

Auf Seite 43 wird unter der Überschrift

„6.2.2 Citytypische Nutzungen / Einzelhandel“

 

im zweiten Absatz die bisherige Formulierung

„bis zu 9.000 m² cityrelevante Verkaufsflächen“

 

ersetzt durch:

„bis zu maximal 1.500 m² cityrelevante Verkaufsflächen“.

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Sachverhalt:

 

Der bisher vorgesehene Rahmen von bis zu 9.000 m² Verkaufsfläche würde die Größe
des Rostocker Hofes (unter 8.000 m²) übersteigen und eine starke Konzentration von Verkaufsflächen im Bereich Kröpeliner Tor schaffen, die nicht erwünscht ist.

 

Es wird eine ausgewogene Entwicklung der Innenstadt angestrebt. Dazu ist der Bereich zwischen Rathaus und Uniplatz zu stärken und nicht weiter zu schwächen.

 

Die zu schaffende Verkaufsfläche sollte entsprechend begrenzt werden. Mit 1.500 m² wird eine relevante Größe zugelassen, aber ein zusätzliches Einkaufscenter an dieser Stelle ausgeschlossen.

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gez. Simone Briese-Finke

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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18.03.2014 - Hauptausschuss - vertagt