Änderungsantrag - 2013/BV/5157-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Susan Schulz (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beschluss über die Aufgabenstellung für den Wettbewerb "Areal Bussebart/ Stadthafen" zur Auslobung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 21.03.2014
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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18.03.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag:
ZURÜCKGEZOGEN AM 20.03.2014
Die Aufgabenstellung für den Wettbewerb Areal Bussebart/Stadthafen wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
1. Maritim/touristisches Multifunktionsgebäude
Unter Punkt 6.2.4 auf Seite 43 in der Wettbewerbsausschreibung ist die Zahl 6.000 m² durch die Zahl 1.500 m² zu ersetzen.
Es ist die Möglichkeit zu eröffnen, die Fläche von 1.500 m² in einem, aber auch in mehreren Gebäuden unterzubringen. Der Ausschreibungstext ist entsprechend anzupassen.
2. Querung der L22 für den Fuß- und Radverkehr
Unter Punkt 6.3.4 auf Seite 47 ist im zweiten Absatz der zweitletzte Satz zu streichen und zu ersetzen durch folgende Formulierung:
„Eine attraktive Querung der L 22 kann durch eine Teilabsenkung der Straße und die Ausbildung eines Plateaus, aber auch durch andere Lösungen gewährleistet werden.
Auf Seite 26 sind folgende Änderungen vorzunehmen:
a) Am Ende des zweiten Absatzes wird das Wort „sollen“ ersetzt durch „können“
b) Der dritte Absatz wird gestrichen und durch folgende Formulierung ersetzt:
„Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung von 2012 bilden keine Vorgaben für die Wettbewerbsteilnehmer, da sich die Art und Lage der Querungen aus den städtebaulichen Entwürfen der Wettbewerbsteilnehmer ergeben werden (siehe auch Punkt 6.3.4 ).“
c) Die Abbildung 23 ist zu entfernen
Auf Seite 49 ist der letzte Absatz zu ersetzen durch:
„Wird der Bau einer Querung über die L 22 vorgesehen, ist diese in das freiraumplanerische Konzept mit einzubeziehen.“
3. Kosten
Auf Seite 58 wird unter der Zwischenüberschrift „Funktionales Konzept“ das Bewertungsmerkmal „Wirtschaftlichkeit“ geändert in „Kosten und Wirtschaftlichkeit“.
In der zweiten Phase des Wettbewerbs ist im Rahmen der Vorprüfung eine Benennung besonders kostenintensiver Elemente vorzunehmen und dem Preisgericht im Rahmen
der Vorstellung der Wettbewerbsbeiträge zur Kenntnis zu geben.
Sachverhalt:
Zu 1. Maritim/touristisches Multifunktionsgebäude
Die bisher vorgesehenen Nutzungen rechtfertigen eine Größe von maximal 1.500 m²,
nicht aber von 6.000 m², wie im Ausschreibungstext bisher genannt.
Geplante Nutzungen und geschätzter Bedarf:
- HanseSail Büro 320 m²
- Service-Punkt der Blauen Flotte 50-100 m²
- Öffentliche Sanitäranlagen 50-100 m²
- Sonstiges (HanseSail-Verein, Hafenmeister, Cafe u.a.) max. 1.000 m²
Zu 2. Querung der L22 für den Fuß- und Radverkehr
Die Wettbewerbsausschreibung macht eine sehr starke Vorgabe in Richtung auf die Schaffung eines Plateaus von der Schnickmannstr. bis zur Wokrenter Str. mit einer Absenkung der L22. Mit dem Text auf Seite 26 der Auslobung und der Abbildung dieser einen Lösung erfolgt eine Vorfestlegung, die den Blick für andere Lösungen einschränkt.
Aus den städtebaulichen Entwürfen können sich jedoch deutlich andere und ggf. kostengünstigere Lösungen ergeben.
Zu 3. Kosten
Der Wettbewerb ist nur dann sinnvoll, wenn die Ergebnisse umgesetzt werden können.
Vorgesehen sind unter anderem:
- Theaterneubau
- Mindestens 450 Stellplätze in Tiefgarage oder Parkhaus
- Querung der L 22
- Martitim/touristische/s Gebäude
Angesichts der hohen Kosten vieler vorgesehener Maßnahmen, soll die finanzielle Machbarkeit eine wesentliche Rolle bei der Erarbeitung und Bewertung spielen.
Mit der Ergänzung des Wortes „Kosten“ zusätzlich zu Wirtschaftlichkeit soll bei den Bewertungsmerkmalen dieser Aspekt mehr betont werden.
Durch die klare Vorgabe zur Berücksichtigung der Kosten bei der Vorprüfung und Projektvorstellung in der zweiten Wettbewerbsphase soll ebenfalls eine angemessene Berücksichtigung des Kostenaspekts gewährleistet werden, ohne den Aufwand wesentlich zu erhöhen.