Stellungnahme - 2014/AN/5299-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Straße „An der Zingelwiese“ stellt die nördliche Grenze des B-Plan-Gebietes „Petridamm“ dar. Für das städtische Straßennetz hat sie keine wesentliche verkehrliche Bedeutung und ist als durchgehende Straßenverbindung nicht erforderlich. Über diese Straße sind eine Kleingartenanlage und einzelne städtische Grundstücke, welche vermutlich u. a. als Gärten genutzt werden, erschlossen. Eine Wohnnutzung entlang dieser Straße ist nicht zulässig. Für Fußgänger und Radfahrer hat diese Wegeverbindung eine weitaus größere Bedeutung zur Verbindung von Dierkow und Brinckmansdorf.

 

Gemäß geltendem B-Plan Nr. 13.GE.77 ist die Straße „An der Zingelwiese“ bereits als Geh-/ Radweg festgesetzt. Aus verkehrsplanerischer Sicht wird eine Teileinziehung mit Beschrän-kung auf den Fußgänger- und den Radverkehr sowie in einem Teilabschnitt für Anlieger-verkehr bis auf die Grundstücke befürwortet.

 

Nach Beschlussfassung wird die Teileinziehung gemäß § 9 des Straßen und Wegegesetzes bei Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V gestellt.

 

 

 

 

Holger Matthäus

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Beschlüsse

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20.03.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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02.04.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben