Stellungnahme - 2014/AN/5399-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

 

Im Rostocker Stadthafen liegen mehrere ortsansässige Schiffe/Boote, die einen festen Liegeplatzvertrag besitzen. In den Wintermonaten werden viele der Schiffe/Boote aus Sicherheitsgründen an Land gesetzt bzw. wechseln zu einem eisfreien Liegeplatz.

Über die Sommermonate sind diese Liegeplätze entsprechend belegt.

 

Die Hansestadt Rostock ist schon immer sehr darum bemüht, weitere Schiffsanläufe zu generieren. Problematisch gestalten sich Schiffsanläufe von kleineren Kreuzfahrtschiffen, Großjachten und Passagierseglern im Stadthafen unter Einhaltung der International Ship and Port Facillity Security Code-Bestimmungen (ISPS).

 

Die Hansestadt Rostock bemüht sich, bei Einhaltung der ISPS, den Stadthafen zusätzlich zu beleben und als Flanier- und Festmeile zu entwickeln.

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren in den öffentlichen kommunalen Häfen regelt unter § 7, dass Wasserfahrzeuge, die auf offizielle Einladung der Hansestadt Rostock den Hafen anlaufen, hafengebührenbefreit sind. Die Liegeplatzgebühr für Traditionsschiffe, die keine Hafengebühr entrichten, beträgt je m² Grundfläche und je angefangene 24 h 0,10 EUR bzw. je Monat 0,80 EUR.

Damit verfügt die Stadt über eine ausreichende satzungsmäßige Grundlage, um Traditionssegler in den Stadthafen zu holen.

 

Der Stadtverwaltung ist kein Traditionsschiff bekannt, das  wegen der zu zahlenden Liegegebühr nicht nach Rostock in den Stadthafen gekommen ist.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

20.03.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

02.04.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben