Antrag - 2014/AN/5416

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt der Bürgerschaft eine Änderung der Satzung über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hansestadt Rostock vom 21.03.2005 mit folgendem Inhalt vorzulegen:

 

In § 6 Absatz 1 ist als dritter Stabstrich hinzuzufügen:

- Markgrafenheide

  Strandblock 24 zwischen den Strandzugängen 24 und 25 mit Leinenzwang, wobei

  2 m Leinenlänge nicht überschritten werden dürfen.

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Sachverhalt:

 

Markgrafenheide hat bis heute keinen Hundestrand, obwohl sich Ortsbeirat, Stadtverwaltung, Tourismuszentrale, Gewerbetreibende, Einwohner und Gäste seit Jahren dafür aussprechen.

Bereits 2002 befasste sich der Ortsbeirat „Heide“ eingehend mit der Problematik. Für die Saison 2003 wurde probeweise ein Hundestrand westlich des Strandaufganges 20 zugelassen. In der Saisonauswertung 2003 wurde der Hundestrand im Ort als Erfolg bewertet. In den Verwaltungsentwurf der Strandsatzung von 2005 ist die Idee eines Hundestrandes im Strandblock 18 eingeflossen, was jedoch keine Mehrheit fand.

 

Es ist zwingend erforderlich für Einheimische sowie Urlauber einen Hundestrand zu gestatten. In Abstimmung mit der Tourismuszentrale hat der Ortsbeirat „Heide“ den Standort des Hundestrandes im Strandblock 24 vorgeschlagen.

Bei Abwägung aller Gesichtspunkte, die für oder gegen das Mitführen von Hunden am Strand sprechen, erscheint die vorgeschlagene Lösung ein gerechter Interessenausgleich.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Laut Stellungnahme 0063/06-SN erfolgen Errichtung und Wartung des Hundestrandes im Rahmen der saisonalen Strandbewirtschaftung ohne Zusatzkosten.

 

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Beschlüsse

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19.03.2014 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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20.03.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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02.04.2014 - Bürgerschaft - überwiesen

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30.04.2014 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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14.05.2014 - Bürgerschaft - abgelehnt