Beschlussvorlage - 2014/BV/5409

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der 2. Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 “Dorf Toitenwinkel“ (Anlage 1),

 

begrenzt- im Norden:durch die Fernwärmeleitung und die Nadelbaumreihe nördlich

                                            des Marienroggenweges

- im Osten:   durch die Krummendorfer Straße (Teilabschnitt zwischen

                     Weidendamm und Marienroggenweg)

- im Süden:  durch den Westabschnitt der Lindenallee, den Weidendamm und den

                     Ostabschnitt des Marienroggenweges und

- im Westen: durch den Toitenwinkler Weg und den Graben um die ehemalige

                     Gutsanlage

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2  KV M-V

                                            § 3 Abs. 2  BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2008/BV/ 0856 v. 28.01.2009

 

 

Sachverhalt:

 

Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft vom 28.01.2009, welcher im Städtischen Anzeiger vom 11.02.2009 ortsüblich bekannt gemacht worden ist, eingeleitet.

 

Zur Konkretisierung der Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes wurde ein Grünordnungsplan gem. § 11 (3) BNatSchG i.V.m. § 11 NatSchAG M-V als Grundlage für die planerische Abwägung nach § 1 (7) BauGB erarbeitet. Die Gesamtfläche des Plangebietes umfasst ca. 21 ha.

Einzelne Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden am 10.03.2010, 27.05.2010, 07.10.2010 frühzeitig beteiligt. Der Vorentwurf wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und des Scoping den berührten Behörden und sonstigen TöB zur Stellungnahme gem. § 4 (1) BauGB vorgelegt. Die Öffentlichkeit wurde am 21.04.2011 und 24.05.2012 gem. § 3 (1) BauGB frühzeitig beteiligt. Zusätzlich fanden mehrere Erörterungsgespräche mit Bürgern statt. Der Vorlage 2012/BV/3455 über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf vom Frühjahr 2012 hatte die Bürgerschaft auf ihrer Sitzung vom 20.06.2012 ihre Zustimmung verweigert. Deshalb ist nunmehr der Entwurf gemäß den damals von der Bürgerschaft befürworteten Änderungsanträgen und nach Rücksprachen im Bau- und Planungsausschuss am 13.11.2012 und im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung am 22.11.2012 geändert worden. Schwerpunkte der formlosen Abwägung und der Einarbeitung neuerer Erkenntnisse der beteiligten Ämter waren:

 

-          die Verringerung der Intensität der Bebauungsdichte der zusätzlichen Wohngebietsflächen u.a.

  durch Beschränkung der zulässigen Grundstücksüberbauung und Regelung von

  Grundstücksmindestgrößen sowie der zulässigen Bauhöhen und Dachneigungen.

-          Veränderungen der zukünftigen Grenzen des Geltungsbereiches nördlich des

      Marienroggenwegs, in den Kurvenbereichen Toitenwinkler Weg /Marienroggenweg und

      Weidendamm/Krummendorfer Straße.

-          Verzicht auf die Wohngebietsausweisung nordöstlich des Toitenwinkler Weges und westlich

      des Marienroggenweges zugunsten von Grün- und Waldflächenausweisung.

-          Veränderung der Festsetzungen zu Wohngebiet und Hausgärten zwischen Lindenallee und

     Marienroggenweg (sog. Außenbereich im Innenbereich).

-          städtebauliche Änderungen der Wohngebietsflächen im Bereich des ehemaligen Gutshofes

innerhalb des Burgwalls u.a. in Bezug auf die überbaubaren Grundstücksflächen und den Verzicht auf die Anlage einer hofuntypischen Baumallee.

-          Ausweisung des südöstlichen Teils der Krummendorfer Straße zwischen Kirche und

      Weidendamm als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Verkehrsberuhigter Bereich.

-          Ausweisung von 24 Pkw-Stellplätzen für Trauergäste und Kirchbesucher.

-          Die Breite der festgesetzten Verkehrsflächen (der Krummendorfer Str., Lindenallee, Marienroggenweg) ermöglichen bei entsprechendem Bedarf den Ausbau der Krummendorfer Straße mit Trennung von Fußgängern und Kfz sowie eine Leistungsfähigkeitssteigerung der Lindenallee durch Anordnung einer Einbahnstraßenlösung. In Auswertung erfolgter Verkehrszählungen und unter Berücksichtigung der zusätzlichen Verkehrsbelegung durch die geplanten zusätzlichen Haushalte ist ein Erreichen der Leistungsfähigkeitsgrenze für die als Wohnweg ausgebaute Krummendorfer Straße jedoch bei Weitem nicht zu erwarten.

-          Flächensicherung für den Neubau eines Abschnitts des Vorfluters 13/4 durch Festsetzung einer Fläche zur Regelung des Wasserabflusses

-          Verzicht auf die Waldfläche nordwestlich und nördlich des Marienroggenwegs.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 61

Produkt:              51102                                                        Bezeichnung:

Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2014

56255010

Aufwendungen f. Erstellung d. B-Plans (einschl. GOP)

 

 

7106,21

 

 

2014

76255010

Auszahlung f. Erstellung v. B-Plänen

 

 

 

 

7106,21

 

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.04.2014 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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24.04.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

 

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24.04.2014 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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30.04.2014 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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08.05.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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14.05.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Der 2. Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 “Dorf Toitenwinkel“ (Anlage 1),

begrenzt:

 

- im Norden:

durch die Fernwärmeleitung und die Nadelbaumreihe nördlich des Marienroggenweges,

- im Osten:

durch die Krummendorfer Straße (Teilabschnitt zwischen Weidendamm und Marienroggenweg),

- im Süden:

durch den Westabschnitt der Lindenallee, den Weidendamm und den Ostabschnitt des Marienroggenweges und

- im Westen:

durch den Toitenwinkler Weg und den Graben um die ehemalige Gutsanlage

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

(o.g. Anlage(n) wird/werden nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen/ Ergänzungen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 8 beigelegt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt