Antrag - 2014/AN/5399

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

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Die Bürgerschaft beschließt, dass Traditionssegler in die allgemeine Gebührenbefreiung im Stadthafen der Hansestadt Rostock aufgenommen werden.

Dazu wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die Satzung über die Erhebung von Gebühren in den öffentlichen kommunalen Häfen der Hansestadt Rostock entsprechend zu ändern und der Bürgerschaft zur Sitzung am 14. Mai 2014 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Begründung:

Die Kaikanten des Rostocker Stadthafens sind im Jahresverlauf oft verwaist. Lediglich zur Hanse Sail kommen die Traditionssegler in großer Zahl nach Rostock und sind ein Magnet für Tausende von Besuchern. Die Verlegung des Traditionsschiffes in den Stadthafen ist keine Lösung für die von den Bürgerinnen und Bürgern gewünschte Belebung des Hafens. Ein erster Vorschlag ist deshalb die Liegegebühren für Traditionssegler zu erlassen. So könnten z. B. die Schiffseigner motiviert werden, ihre Schiffe in Rostock überwintern zu lassen.

 

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Beschlüsse

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20.03.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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02.04.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, dass Traditionssegler in die allgemeine Gebührenbefreiung im Stadthafen der Hansestadt Rostock aufgenommen werden.

Dazu wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die Satzung über die Erhebung von Gebühren in den öffentlichen kommunalen Häfen der Hansestadt Rostock entsprechend zu ändern und der Bürgerschaft zur Sitzung am 14. Mai 2014 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2014/AN/5399-02 (ÄA) (s. TOP 8.5.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2014/AN/5399:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert der Bürgerschaft bis zum September 2014 ein Konzept zur maritimen Belebung des Stadthafens vorzulegen.