Änderungsantrag - 2013/BV/4947-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Die im Uferkonzept Oberwarnow enthaltene Maßnahmebereiche MB 6 und MB 7 (vergl.  S.69 – 71), die eine Schaffung von Fuß- und Radwegen über das Gelände des ehemaligen Gaswerkes und eine langfristige Inwertsetzung von Teilflächen in Nachbarschaft zu bebauten Flächen vorsehen, sind ersatzlos zu streichen.

Weiterhin ist die im Beschlussvorschlag unter Sachverhalt in der Aufzählung im       4. Punkt aufgeführte Maßnahme des Teilraumuferkonzeptes ebenfalls ersatzlos zu streichen.

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Sachverhalt:

Das Gelände wird der Öffentlichkeit wegen der vorhandenen Belastungen auf dem Gelände nicht zugänglich zu machen sein.

Ein Wegenetz über stark kontaminiertes Gebiet würde zu einer starken Gefährdung von Personen führen. Eine Dekontamination steht entgegen der Aussage auf S. 39 nicht aus. Die Sanierung ist abgeschlossen. Eine vollständige Altlastenbefreiung ist weder vorgesehen noch vorgeschrieben (S. 45; 46)

Die im Uferkonzept enthaltenen Entwicklungsziele:

Fuß und Radweg und Inwertsetzung als Wohnstandort sowie die Maßnahmen          M 6.1 – M 6.5 sind aufgrund der Altlastensituation nicht umsetzbar.

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Beschlüsse

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27.02.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

 

 

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05.03.2014 - Bürgerschaft - vertagt