Antrag - 2014/AN/5351

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung für kommunale Anlagen und Gebäude (z. B. Turnhallen) genutzt und umgesetzt werden kann.

2. Der Bürgerschaft ist zur Sitzung im Mai 2014 eine Liste der Objekte vorzulegen, die unter Nutzung dieses Förderprogrammes mit LED-Beleuchtungstechnik ausgestattet werden.

 

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Sachverhalt:

Das Bundesumweltministerium fördert mit seiner Klimaschutzrichtlinie investive Klimaschutzmaßnahmen. Für den kommunalen Gebäudebestand ist die Förderung von Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung möglich. Gegenstand der Förderung ist der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regeltechnik bei der Innen- und Hallenbeleuchtung mit einem CO² -Minderungspotential von mindestens 50 Prozent. Die Förderung erfolgt über eine Anteilsfinanzierung durch einen nichtrückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Die Antragstellung ist vom 1. Januar – bis 30.April 2014 möglich.

 

 

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Beschlüsse

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25.02.2014 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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26.02.2014 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

1.              Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung für kommunale Anlagen und Gebäude (z. B. Turnhallen) genutzt und umgesetzt werden kann.

2.              Der Bürgerschaft ist zur Sitzung im Mai 2014 eine Liste der Objekte vorzulegen, die unter Nutzung dieses Förderprogrammes mit LED-Beleuchtungstechnik ausgestattet werden.

 

 

 

 

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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05.03.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen