Antrag - 2014/AN/5346

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

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  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,  auf der Grundlage der „Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in M-V“ vom 01.01.2014 die Höhe der  Entschädigungen bei den Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Rostock anzupassen .

 

  1. Der Bürgerschaft ist  bis zur Sitzung im Mai 2014 eine entsprechende Beschlussvorlage mit den  Anpassungen vorzulegen.
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Sachverhalt:

Der Innenminister des Landes hat mit einer neuen Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern, die am 01.01.2014 in Kraft getreten ist, die besondere Verantwortung von Funktionsinhabern, durch Anpassung der seit 2002 geltenden Entschädigungsverordnung gewürdigt .

Mit der Anpassung sollen auch die gestiegenen Anforderungen und der damit verbundene erhöhte Zeitaufwand für die  Ehrenamtler, aber auch das ehrenamtliche Engagement angemessen berücksichtigt werden.

Mit einer Anpassung soll diesem Anliegen auch in der Hansestadt Rostock Rechnung getragen werden.

 

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Beschlüsse

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25.02.2014 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.03.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen