Nachtrag Beschlussvorlage - 2013/BV/5194-03 (NB)
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung der "Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hansestadt Rostock"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.02.2014
- Vorlageart:
- Nachtrag Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.03.2014
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.02.2014
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Beschlussvorschlag:
1. Der Gründung der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hansestadt
Rostock wird unter Berücksichtigung des Satzungsentwurfs und des
Stiftungsgeschäftes zugestimmt.
§ 8 Punkt 3 erhält folgende Fassung:
„Weitere Vorstandsmitglieder können durch das Kuratorium auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Vorschlag des Kuratoriums berufen werden.“
2. Es werden zwei Vertreter der Bürgerschaft für das Kuratorium der Stiftung benannt.
3. Die Bürgerschaft bestimmt eine Person für den Vorstand.
Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) Nr. 9 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Sachverhalt wird wie folgt ergänzt:
Der Satzungsentwurf wurde entsprechend den Hinweisen des Kulturausschusses in § 8 Nr. 3 geändert in: „Weitere Vorstandsmitglieder können durch das Kuratorium auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Vorschlag des Kuratoriums berufen werden.“
Im aktuellen Satzungsentwurf besteht der Vorstand aus dem Oberbürgermeister, einem Vertreter der OstseeSparkasse und einem Vertreter der Bürgerschaft. Aufgrund der anfallenden Aufgaben wird dies als ausreichend gesehen, die Installation von zusätzlichen Vorstandsmitgliedern kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Finanzierung des einzubringenden Kapitals bei Gründung der Stiftung (250.000 EUR) geht für die Hansestadt Rostock mit einer Darlehensaufnahme und damit mit einem Zinsaufwand einher. Dieser beträgt 3 - 4 % und entspricht maximal 10.000 EUR p.a. Der Vorzug der Beteiligung der OstseeSparkasse mit ebenfalls 250.000 EUR ist jedoch um ein vielfaches höher zu gewichten.
Das Stiftungskapital wird angelegt. Die Stiftungen der OstseeSparkasse erzielten in den vergangenen Jahren jeweils Erträge um 3 %. Konkrete Vereinbarungen oder Verträge zur Kapitalanlage gibt es nicht, es ist ein Bürgerschaftsmandat für die Stiftungsgründung notwendig.
Finanzielle Auswirkungen werden wie folgt ergänzt:
Teilhaushalt: TH 12 – Beteiligungen und Eigenbetriebe
Produkt: 26101
Bezeichnung: Volkstheater Rostock GmbH
Produkt: 62203
Bezeichnung: Rechtsfähige Stiftung gem. § 65 Abs. 3 KV MV „Theater-Stiftung“
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Aufwendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2014 (HHR) | 26101.78643000 Auszahlung für Finanzanlagen an den öffentlichen Bereich, an rechtsfähige kommunale Stiftungen | - | - | - | 250.000 |
2014 | 61201.57511000 Zinsaufwendungen an Banken | - | 7.300* | - | - |
2014 | 61201.77511000 Zinsauszahlungen an Banken | - | - | - | 7.300* |
* 250.000 * 0,035/12 Monate * 10 Monate = 7.291,67 (rund 7.300)
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: keiner
Roland Methling