Antrag - 2014/AN/5299
Grunddaten
- Betreff:
-
Uwe Friesecke (Vorsitzender des Ortsbeirates Dierkow-Ost/West)
Teileinziehung gemäß §9 des Straßen- und Wegegesetzes M-V des öffentlichen Weges "An der Zingelwiese"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 05.03.2014
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Ortsamt Ost
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Ortsamt Mitte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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04.03.2014
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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11.03.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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20.03.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.04.2014
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Beschlussvorschriften:
- §9 des Straßen- und Wegegesetzes M-V
- Stadtverordnung der Hansestadt Rostock über das Landschaftsschutzgebiet „Carbäkniederung“
bereits gefasste Beschlüsse: -
Sachverhalt:
Der Antrag ist erforderlich zur Durchsetzung der geplanten 1. Änderung des Gewerbegebietes „Petridamm“ 13.GE.77
Nahezu der komplette Weg liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Carbäkniederung“ (siehe Stadtverordnung der Hansestadt Rostock über das Landschafts-schutzgebiet „Carbäkniederung“ -Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 25 vom 12. Dezember 2012).
Der Schutzzweck und die Gebote dieser Verordnung sind in § 3 bzw. § 4 aufgezeigt.
Zu den Verboten gemäß § 5 zählen u. a.
Punkt 7: Stoffe in Gewässer einzubringen oder einzuleiten oder andere Maßnahmen vorzunehmen, die geeignet sind, die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit der Gewässer nachhaltig zu verändern;
Punkt 11:Abfälle jeglicher Art abzulagern oder zu deponieren;
Punkt 14: außerhalb der für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Wege und Plätze Fahrzeuge zu führen, zu parken oder abzustellen, soweit ….
Den Ortsbeirat erreichen immer wieder Hinweise, dass genau gegen diese Verbote verstoßen wird. Eigene, von Mitgliedern des Ortsbeirates durchgeführte Begehungen bestätigten diese Hinweise.
Mit der Unterbindung des motorisierten Verkehrs insbesondere auch des zwischen Dierkower Damm und Petridamm derzeit noch möglichen durchgehenden Verkehrs bzw. der Einschränkung auf das entsprechend der vorhandenen Anlieger (Eurawasser GmbH, Kleingärten) erforderliche Maß würden diese Zuwiderhandlungen gegen die Stadtverordnung aus Sicht des Ortsbeirates erheblich eingeschränkt werden.
Andererseits hat der Weg gerade für die Bewohner von Dierkow-Ost aber auch von Dierkow-Neu eine wichtige Funktion als Naherholungsbereich, die durch die Teileinziehung des Weges und die vorwiegende Beschränkung auf den Fuß- und Radverkehr noch an Bedeutung gewinnen könnte.