Antrag - 2014/AN/5297

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

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  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stelle Amtsleiter/in im Amt für Jugend und Soziales unverzüglich neu auszuschreiben.
  2. Für die kommissarische Besetzung des Amtes ab dem 01.03.2014 legt der Oberbürgermeister dem Hauptausschuss eine Personalentscheidung spätestens für die Sitzung am 18.03.2014 vor.
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Hinweis:  Widerspruch in Bürgerschaftssitzung am 14.05.2014 von der TO abgesetzt, siehe bei Nr. 2014/AN/5297-02 (WI)   03.1./Wo. (12.06.2014)

Begründung:

Die Amtszeit von Herrn Junghans endet am 31.01.2014. Eine Entscheidung zur Neubesetzung des Amtes wurde durch den Oberbürgermeister verhindert. Das Amt mit 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellt unbestritten einen der anspruchsvollsten Personalführungsbereiche der Stadtverwaltung dar. Gleichzeitig wird hier die Hälfte des städtischen Gesamtetats verantwortet. Trotz sofortiger Neuausschreibung der Stelle wird eine Entscheidung zur Besetzung und der Arbeitsbeginn des neuen Amtsleiters nicht vor einem halben Jahr zu erwarten sein.

Entsprechend der Regelungen des Mediationsverfahrens zwischen Bürgerschaft und Oberbürgermeister vom 24.09.2012 bedürfen „kommissarische Besetzungen auf Seiten der Entgeltgruppe 12 TVöD bzw. der Besoldungsstufe A 12 und höher von einer voraussichtlichen Dauer von länger als 6 Monaten der Zustimmung der Bürgerschaft….

Gleiches gilt für kommissarische Aufgabenübertragungen.

Die Planstelle ist gegenwärtig nach BBO mit der Besoldungsgruppe A 16 bzw. TVöD Entgeltgruppe E 15 bewertet.

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Beschlüsse

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11.02.2014 - Personalausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.02.2014 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen