Stellungnahme - 2013/AF/5200-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Stellungnahme:

 

  1. Wurde ein Bauantrag gestellt?

 

Für das Vorhaben „Erweiterung der Klinik für Forensische Psychatrie“ ist kein Bauantrag erforderlich. Die Vorhabenträgerschaft bei o.g. Projekt liegt beim Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V.

 

Das Bauamt, Abteilung Bauordnung, wurde in das Genehmigungsverfahren im Rahmen der bauaufsichtlichen Zustimmung nach § 77 LBauO M-V am 07.01.2014 einbezogen.

 

  1. Wurde die Baugenehmigung bereits erteilt?

 

Nein. Die Hansestadt Rostock hat bei Vorhaben gemäß § 77 LBauO M-V nur die bauaufsichtliche Zustimmung, die auch das gemeindliche Einvernehmen umfasst, zu erteilen, nicht jedoch eine Baugenehmigung im Sinne der LBauO M-V. Die bauaufsichtliche Zustimmung wurde bisher nicht erteilt.

 

Aufgrund der Bedeutung des Bauvorhabens und weil ein anrechenbarer Bauwert von 1,02 Mio. Euro angegeben wurde, erfolgt selbstverständlich die Beteiligung des Bauausschusses und des Ortsbeirates Gehlsdorf/Nordost.

 

Die Prüfung erfolgt derzeit durch die zuständigen Fachämter der Hansestadt Rostock. Hier wird unter anderem der Erhalt des wertvollen Baumbestandes auf dem Klinikgelände durch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege und


das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V fachlich bewertet.

 

3.              Wurde ein Antrag auf Fällgenehmigungen für Bäume gestellt?

  1. Wenn ja, für wie viele Bäume?
  2. Wurden die Fällgenehmigungen bereits erteilt?
  3. Wenn ja, für wie viele Bäume?

 

 

zu 3.-6.

 

Ein Baumfällantrag wurde bisher nicht gestellt und ist bisher auch nicht Bestandteil der Bauvorlagen. Fällgenehmigungen wurden bisher nicht erteilt.

 

 

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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05.03.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben