Antrag - 2014/AN/5256

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den sog. Warnemünder Veranda-Streit umgehend beizulegen.

2. Hierzu wird der Oberbürgermeister beauftragt, auf Basis der Vorschläge der Bürgerinitiative sowie der Empfehlungen des Bürgerbeauftragten des Landes vom 08.02. 2013 eine einvernehmliche Lösung mit den Betroffenen zu erarbeiten.

3. Für gerichtliche Weiterungen erteilt die Bürgerschaft keine Zustimmung.

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Begründung:

 

Mit 5 Beschlüssen zwischen Mai 2010 und März 2013 (05.05.10 /09.03.11 /07.09.11 / 09.05.12 /06.03.13) hat die Bürgerschaft den Oberbürgermeister zur Beilegung des sog. Verandastreites, zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens, zum Verzicht auf Rechtsstreitigkeiten und das Eintreiben von Zahlungsaufforderungen bis zur Beendigung des Streites sowie zur Umsetzung der Empfehlungen des Bürgerbeauftragten des Landes M-V aufgefordert.

 

All’ diesen Beschlüssen hat der Oberbürgermeister entweder widersprochen oder ist ihnen nicht nachgekommen. Verfahren wurden gerichtsanhängig, die Hansestadt Rostock ist bisher unterlegen. Weitere Rechtsstreitigkeiten erscheinen nicht nur erfolglos, sondern vor allem eine Belastung für den Rostocker Steuerzahler, zumal seitens der Betroffenen ein annehmbares Angebot vorliegt.

 

Aus diesem Grunde ist nun endlich der Weg der wirklichen Suche nach einer tragfähigen gemeinsamen Lösung zu beschreiten.

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die folgenden Auffassungen von Bürgerinitiative, Bürgerschaft und Bürgerbeauftragtem des Landes M-V, der ebenfalls eine rechtliche Würdigung vorgenommen hat, decken:

-         der Erhalt der Veranden liegt im besonderen öffentlichen Interesse

-         der Preis der Grundstücke richtet sich nicht nach dem Verkehrswert für Baugrundstücke

-         bei der Preisermittlung sind Kriterien wie öffentliches Interesse, Splitterflächen, Überbauung und Zeitpunkt der Inanspruchnahme zu berücksichtigen.

 

Zudem hat das Innenministerium als Rechtsaufsicht bereits am 12. 10. 2011 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stadt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich entscheidet, zu welchen Konditionen sie stadteigene Grundstücksflächen veräußert bzw. zur Nutzung überlässt. Dass die seit Jahren aufgezeigten Lösungen nicht gegen Gesetze verstoßen, zeigt sich in den bisherigen gerichtlichen Argumentationen.

 

Der Bürgerbeauftragte hat in seiner Stellungnahme vom 08.02.2013 deutlich gemacht, dass es verschiedene Kompromissmöglichkeiten gibt, u. a.:

-         Berücksichtigung eines besonderen öffentlichen Interesses

-         Berücksichtigung, dass es sich bei den Flächen um Teilgrundstücke handelt, die nicht eigenständig zu vermarkten sind

 

Der Bürgerbeauftragte empfahl:

-         auf die Kaufanliegen der Verandaeigentümer mit dem Ziel einvernehmlicher Regelungen einzugehen

-         bei der Kaufpreisfindung (neben den Gegebenheiten des jeweiligen Grundstückes) den Kaufwilligen weitaus mehr entgegenzukommen und sich dabei primär an dem Preiskorridor der Bürgerinitiative der Warnemünder Verandabesitzer zu orientieren

-         hilfsweise statt Nutzungsentgelten Überbaurenten zu erheben.

 

Lösungsvorschläge liegen seit langem auf dem Tisch. Der Oberbürgermeister ist aufgefordert diese ernsthaft in Erwägung zu ziehen, um sowohl dem Ansehen der Hansestadt als auch ihrer Haushaltskasse keinen weiteren Schaden zuzufügen. Des Weiteren dient die Beilegung des Streits der Wiederherstellung des Friedens im Ostseebad und bei den Bürgern.

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende
 

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Beschlüsse

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29.01.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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27.02.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen