Beschlussvorlage - 2013/BV/5194

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Gründung der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hansestadt Rostock wird unter Berücksichtigung des Satzungsentwurfs und des Stiftungsgeschäftes zugestimmt.
  2. Es werden zwei Vertreter der Bürgerschaft für das Kuratorium der Stiftung benannt.
  3. Die Bürgerschaft bestimmt eine Person für den Vorstand.
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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) Nr. 9 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2013/BV/5027

 

Sachverhalt:

 

Die Änderungsanträge zur Beschlussvorlage Nr. 2013/BV/5027 wurden soweit möglich umgesetzt. Die Bürgerschaft benennt ein Vorstandsmitglied und wird halbjährlich über die Entwicklung der Stiftungsmittel informiert.

 

Daneben wurde die Mittelansammlung und -weiterleitung für den Theaterneubau unter § 2 Nr. 2 c) des Satzungsentwurfs explizit aufgenommen. Der Neubau wird „Theater- und Kulturgebäude“ genannt, um ein Museum oder ähnliches mit aufnehmen zu können.

 

Die OSPA betont nach erneuter Rücksprache Ihre Position als breit gefächerter Kulturförderer und steht für eine ausschließliche Förderung eines Theaterneubaus als Stifter nicht zur Verfügung. Der Kulturförderung wird durch unten stehende Details Rechnung getragen.

 

 

 

 

Rahmenbedingungen der Stiftung:

 

Bei der geplanten Stiftung handelt es sich um eine auf Dauer angelegte, rechtlich selbstständige und gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

 

Mit Hilfe der Stiftung sollen seitens der HRO die Voraussetzungen für den Neubau eines Kultur- und Theatergebäudes deutlich verbessert werden. Durch die Stiftung wird ermöglicht, eine Rücklage für den Theaterbau zu bilden. Daneben sollten jedoch – wie im Satzungsentwurf dargestellt – auch andere kulturelle Vorhaben gefördert werden.

 

Mit Stiftungsgründung stellen beide Stifter, die Hansestadt Rostock und die OstseeSparkasse Rostock, je 250 TEUR zur Verfügung. 250 TEUR werden dem Grundstockvermögen und 250 TEUR dem Verbrauchsvermögen, zweckgebunden für den Theaterneubau, zugeordnet.

 

Für das Grundstockvermögen von 250 TEUR ergibt sich nach aktueller Zinsentwicklung ein jährlicher Zinsertrag von ca. 5 TEUR, über dessen Verwendung der Vorstand auf Grundlage der Empfehlung des Kuratoriums entscheidet. Davon sollen mindestens 50 Prozent für die freie Kultur eingesetzt werden. Die verbleibenden Mittel stehen für die Förderung des laufenden Betriebes städtischer Kultureinrichtungen (z. B. Museum, Kunsthalle) zur Verfügung.

 

Zustiftungen zum Grundstockvermögen sind nur zugelassen, wenn sich der Zustifter der Satzung vollständig unterwirft und keinen Anspruch auf Befugnisse im Kuratorium und im Vorstand erhält. Abweichungen davon bedürfen der einvernehmlichen Zustimmung der Stiftungsgründer Hansestadt Rostock und OstseeSparkasse Rostock.

 

Das Verbrauchsvermögen, zunächst ebenfalls 250 TEUR und ausschließlich dem Theaterneubau gewidmet, wird separat zugeordnet und verzinst, so dass hier die Zinsen ebenfalls zweckgebunden zugeordnet werden und nicht der Entscheidung durch Kuratorium und Vorstand unterliegen. Die Stiftung kann aber auch Spenden für andere Zwecke gemäß § 2 annehmen und einsetzen.

 

Es ist geplant, in 2014 eine weitere Zuwendung von 2.000 TEUR in das Verbrauchsvermögen,  zweckgebunden für den Theaterneubau, vorzunehmen. In 2015 könnten weitere 5.000 TEUR und in 2016 weitere 10.000 TEUR folgen. Das Land M-V soll analog zur Vorgehensweise mit den Festspielen M-V die Spenden an die Stiftung verdoppeln. Mit der Verdopplung würde das Land zu der bisher allgemein getroffenen Aussage stehen, den Theaterneubau in der Hansestadt Rostock mit 50 % (max. 20 Mio. EUR) fördern zu wollen.

 

Nach Abschluss des Theaterbaus stehen die Erträge und Spenden der Stiftung ausschließlich für die Förderung von Kultur gemäß § 2 der Satzung zur Verfügung.

 

Unter den aufgezeigten Prämissen ist es wichtig, dass der vollständige § 2 des Entwurfs Eingang in die Stiftungssatzung findet.

 

Falls in 5 Jahren kein Theater gebaut werden sollte, behalten die Mittelgeber des Verbrauchsvermögens die alleinige Hoheit über die Mittelverwendung.

 

Frau Witte (Leiterin Compagnie de Comedie) und Frau Dr. Winnacker (Rektorin der HMT) wurden nach Rücksprache mit den Fraktionsvorsitzenden für eine Mitarbeit im Kuratorium im Sinne der Satzung gewonnen. Frau Witte vertritt mit ihren Kenntnissen und Kompetenzen in besonderer Weise die Interessen der freien Kultur, Frau Dr. Winnacker die der öffentlichen Kulturträger. Beide verfügen über eine hohen Erfahrungsschatz.

 

Der Beschlussvorlage ist neben dem aktuellen Satzungsentwurf das Stiftungsgeschäft im Entwurf beigefügt. Beim Stiftungsgeschäft handelt es sich um den formalen Akt der Gründung mittels einer Urkunde. Hier ist das Gründungskapital festgelegt sowie Stifter, Vorstand und Kuratorium namentlich benannt und weitere Rahmenbedingungen aufgenommen.

 

Für die Stiftung werden jährlich eine Jahresrechnung sowie ein Rechenschaftsbericht erstellt, die den Stiftungsgründern zur Verfügung gestellt werden. Die Bürgerschaft wird zudem halbjährlich über die Entwicklung der Stiftungsmittel informiert.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: TH 12 – Beteiligungen und Eigenbetriebe

Produkt: Volkstheater Rostock GmbH              Bezeichnung: 26101.7843000

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2014

26101.7843000

 

-

 

250.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:               kein Bezug

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.01.2014 - Finanzausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Gründung der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hansestadt Rostock wird unter Berücksichtigung des Satzungsentwurfs und des Stiftungsgeschäftes zugestimmt.

2.              Es werden zwei Vertreter der Bürgerschaft für das Kuratorium der Stiftung benannt.

3.              Die Bürgerschaft bestimmt eine Person für den Vorstand.

 

 

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16.01.2014 - Kulturausschuss - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

1.              Der Gründung der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hansestadt Rostock wird unter Berücksichtigung des Satzungsentwurfs und des Stiftungsgeschäftes zugestimmt.

2.              Es werden zwei Vertreter der Bürgerschaft für das Kuratorium der Stiftung benannt.

3.              Die Bürgerschaft bestimmt eine Person für den Vorstand.

 

 

Abstimmung:                                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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29.01.2014 - Bürgerschaft - überwiesen

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25.02.2014 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.              Der Gründung der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hansestadt Rostock wird unter Berücksichtigung des Satzungsentwurfs und des Stiftungsgeschäftes zugestimmt.

2.              Es werden zwei Vertreter der Bürgerschaft für das Kuratorium der Stiftung benannt.

3.              Die Bürgerschaft bestimmt eine Person für den Vorstand.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

 

 

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05.03.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Gründung der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hansestadt Rostock wird unter Berücksichtigung des Satzungsentwurfs und des Stiftungsgeschäftes zugestimmt.
 

2. Es werden zwei Vertreter der Bürgerschaft für das Kuratorium der Stiftung benannt.
 

3. Die Bürgerschaft bestimmt eine Person für den Vorstand.

 

 

Beschluss Nr. 2013/BV/5194:
 

1. Der Gründung der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hansestadt Rostock wird unter Berücksichtigung des Satzungsentwurfs und des Stiftungsgeschäftes zugestimmt.
 

2. Es werden zwei Vertreter der Bürgerschaft für das Kuratorium der Stiftung benannt.
 

3. Die Bürgerschaft bestimmt drei Personen für den Vorstand.

 

(überarbeitete Gründungssatzung und Stiftungsgeschäft
liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 9 bei)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt