Beschlussvorlage - 2013/BV/5190

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der Erschließung der künftigen Baugrundstücke und der naturschutzrechtlich gebotenen Ausgleichsmaßnahmen zwischen der Stadt und der WIRO mbH abzuschließen (Anlage).

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 4, Ziffer 5 der Kommunalverfassung M-V i.V. mit § 6 Abs. 3 Ziffer 9 der Hauptsatzung

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            keine

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am 20.06.2012 den Bebauungsplan Nr. 01.W.166 für das Wohngebiet „Am Golfplatz“ beschlossen. Die Stadt beabsichtigt, die im B-Plan festgesetzten Bauflächen an den Erschließungsträger zu veräußern.

Zur Sicherung des Ausgleichs von nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes durch bauliche Vorhaben im Geltungsbereich des B-Planes und zur Sicherung der Erschließung der künftigen Baugrundstücke und Anbindung der vorhandenen Bebauung soll der vorliegende Vertrag mit der WIRO mbH geschlossen werden.

Für die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen Kantenweg 1-3 wird eine teilweise Refinanzierung nach Erschließungsbeitragssatzung vereinbart. Umlagefähig sind nach derzeitiger Planung Kosten in Höhe von ca. 500.00 €. Die für die Fremdanlieger zu refinanzierenden Beiträge liegen bei etwa 300.000 €. Die Refinanzierung erfolgt erst nach Eingang der Beiträge. Das Vollstreckungsrisiko trägt der Erschließungsträger.

Alle anderen Maßnahmen führt der Erschließungsträger in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch und hält die Stadt von allen weiteren Kosten frei.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

teilweise Refinanzierung der umlagefähigen Kosten für den Kantenweg 1-3 in Höhe von ca. 300.000 € nach Erschließungsbeitragssatzung

TH 66 vorauss. 2017

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.02.2014 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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11.03.2014 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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18.03.2014 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen