Beschlussvorlage - 2013/BV/5189

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jenaplanschule „Peter Petersen“, Lindenstraße 3a, 18055 Rostock, wird der Schulname

 

Jenaplanschule Rostock

 

verliehen.

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Beschlussvorschriften:

 

Schulgesetz M-V § 76 Abs. 7 Pkt. 5c und § 106

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Beschluss des Schul- und Sportausschusses vom 15.09.2004

 

Sachverhalt:

 

In Verwirklichung der Unterstützung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule entscheidet die aus Schüler-, Lehrer- und Elternvertretern bestehende Schulkonferenz gemäß § 76 Abs. 7 Punkt 5c des Schulgesetzes M-V über die Namensgebung im Einvernehmen mit dem Schulträger gemäß § 106 Abs. 2 des Schulgesetzes M-V.

 

Die Schulkonferenz begründet ihren Antrag mit der positiven Entwicklung der Schule und der Etablierung der Bezeichnung „Jenaplanschule Rostock“ im Sprachgebrauch. Auf die Doppelcharakterisierung durch Nennung des Konzeptes und des Konzeptbegründers zur Eindeutigkeit und Unterscheidung von anderen Jenaplanschulen soll künftig verzichtet werden. Vielmehr soll mit dem Namen „Jenaplanschule Rostock“ die gesamte Jenaplantradition repräsentiert werden und nicht nur die ihres Begründers.


Die Jenaplanpädagogik hat sich in den vergangenen Jahren beständig weiterentwickelt und weist weit über ihren Begründer als inzwischen historische Person hinaus.

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Finanzielle Auswirkungen:                                          keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:               kein

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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22.01.2014 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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05.03.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen