Beschlussvorlage - 2013/BV/5153
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbildstelle der Hansestadt Rostock vom 27.11.2001 (Ortsrechtsammlung 4/11)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.02.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Hauptamt; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Zentrale Steuerung; Rechtsamt
- Fed. Senator/in:
- S 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.02.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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26.02.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.03.2014
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Beschlussvorschriften:
§ 22 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
07.11.2001 – 0663/01-BV Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbildstelle der Hansestadt Rostock
Sachverhalt:
Die Stadtbildstelle stellt allen Schulen und Bildungseinrichtungen in der Hansestadt Rostock gemäß §114 SchulG M-V audiovisuelle Lernmedien und IT-Dienstleistungen sowie entsprechende Geräte und Materialien zur gebrauchsweisen Überlassung und Nutzung zur Verfügung. Dies erfolgt im Ausleihverfahren und ersetzt damit die ansonsten erforderlichen Einzelanschaffungen für jede Schule.
Gemäß §12 der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbildstelle der Hansestadt Rostock besteht für öffentliche Schulen der Hansestadt Rostock eine Entgeltbefreiung. Da es sich um eine Pflichtaufgabe des Schulträgers gem. §102 Abs.2 Pkt.3 SchulG M-V handelt, müssten anderenfalls alle kommunalen Schulen der Hansestadt Rostock mit finanziellen Mitteln zur etwaigen Entgeltbegleichung ausgestattet werden (§110 Abs.2 Pkt.5 SchulG M-V). Insofern verblieben Entgeltpflichten nur für Ausleiher außerhalb der genannten Schulen in kommunaler Trägerschaft. Die waren und sind Einzelfälle in extremer Seltenheit.
Im Detail bestanden diesbezüglich in den zurückliegenden Jahren Einnahmen in nachfolgend genannter Höhe:
2011: 3 Fälle mit Gesamteinnahmen von 16,20 EUR
2012: 2 Fälle mit Gesamteinnahmen von 9,00 EUR
2013: 1 Fall mit Gesamteinnahmen von 40,80 EUR
Nach ggf. erfolgter Aufhebung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbildstelle der Hansestadt Rostock wird nachfolgend eine Benutzungsordnung des Stadtmedienzentrums in Kraft gesetzt. Hier werden die außerhalb der Entgelterfassung auch bislang bestehenden Ausleihbedingungen benannt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 40
Produkt: 20101 Bezeichnung: Ausleihgebühren für Grund- und
Arbeitsmittel
Investitionsmaßnahme Nr.: - Bezeichnung: -
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2014 ff. | 44110210 | -50 EUR |
| - 50 EUR |
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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
Prüfaufträge | |
Nr. | Bezeichnung |
2013/2.01 | Anpassung und Optimierung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Leistungsentgelte |
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Roland Methlin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,6 kB
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