Änderungsantrag - 2013/BV/4780-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird geändert:

 

Die Anlage: „Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer“ wird wie folgt geändert:

In „Artikel 1 Änderungen“ werden die Beträge zu a), b) und c) jeweils um 12 EUR reduziert.

 

Der Abschnitt erhält damit folgende neue Fassung

„(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr

a) für den ersten Hund                                            96 EUR

b) für den zweiten Hund                                          132 EUR

c) für den dritten und jeden weiteren Hund 156 EUR

d) für jeden gefährlichen Hund                            468 EUR“

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Erhöhung der Hundesteuer betrifft in vielen Fällen Menschen mit geringem Einkommen.

Daher ist eine Reduzierung der Steuererhöhung auf 12 statt 24 EUR pro Jahr sinnvoll.

Damit reduzieren sich die zu erwartenden Mehreinnahmen von 180.000 EUR auf 90.000 EUR pro Jahr.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 90

Produkt:              61101                                                        Bezeichnung: Hundesteuer

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2014

40320000/60320000

Hundesteuer

90.000 EUR

 

90.000 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Maß.-Nr.

Maßnahme

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

 

 

 

 

 

 

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

2013/

2.09

Erhöhung

Hundesteuer

 

560

730

720

720

720

720

geändert

 

 

560

640

630

630

630

630

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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09.10.2013 - Bürgerschaft - abgelehnt