Änderungsantrag - 2013/BV/4761-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird geändert:

 

Die Anlage:  Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Spielvergnügungssteuersatzung) wird in § 6 wie folgt geändert:

 

Unter 1. a) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeiten wird „18% des Einspielergebnisses“ gestrichen und durch „20% des Einspielergebnisses“ ersetzt..

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Sachverhalt:

Mit der Erhöhung des Steuersatzes auf 20% des Einspielergebnisses bei Geräten mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen sollen die Spielsucht fördernden Angebote eingedämmt werden. In Rostock gab es 2005 328 Geräte mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen, 2012 waren es schon 485. Damit beträgt der Anstieg fast 50%. Ein weiterer Anstieg soll mit der Erhöhung des Steuersatzes begrenzt werden. Auch Städte wie Braunschweig und Bremen erheben 20% des Einspielergebnisses bei Geräten mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen als Steuersatz. Für den städtischen Haushalt der Hansestadt Rostock ergeben sich Mehreinnahmen von 160.000 Euro.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 90

Produkt: 61101                                                                      Bezeichnung: Vergnügungssteuer


 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2014

40310200/60310200

400.000 EUR

 

400.000

EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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09.10.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen