Stellungnahme - 2013/BV/4793-14 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Bei der Erarbeitung der Eckwerte wurden die Ansätze des Finanzplanes 2014 unter Berücksichtigung des vorläufigen Ergebnisses 2012 zu Grunde gelegt.

 

 

Ansatz 2012

vorl. Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Finanzplan 2014

zu beschließen-der Eckwert

Erträge

289.900

254.105,78

278.400

273.400

264.800

Aufwendungen

1.668.700

1.386.414,63

1.600.200

1.821.200

1.821.200

Saldo

- 1.378.800

- 1.132.308,85

-1.321.800

- 1.547.800

- 1.556.400

 

 

Das Produkt 12601 Brandschutz weist im Saldo ein vorläufiges Jahresergebnis für das Jahr 2012 in Höhe von -1.132.308,85 EUR aus und liegt damit um 246.492 EUR unter dem Planansatz. Der Saldo des zu beschließenden Eckwertes für das Jahr 2014 beträgt -1.547.800 EUR und liegt damit bereits um 414.691,15 EUR über dem Jahresergebnis 2012 und um 234.600 EUR über dem Ansatz 2013.

 

Der Mehrbedarf in Höhe von 173.600 EUR muss aufgrund der bereits erfolgten Erhöhung der Ansätze im Finanzplan 2014 nochmals durch Prüfung in den einzelnen Produktkonten abgedeckt werden. Für die Haltung und Bewirtschaftung von Fahrzeugen und Schiffen wurde der Ansatz von 2013 in Höhe von 482.300 EUR für das Jahr 2014 um 214.700 EUR auf 697.000 EUR erhöht. Das Produkt Zivil- und Katastrophenschutz hat im Saldo ein vorläufiges Jahresergebnis für das Jahr 2012 in Höhe von -9.945,03 EUR. Der Saldo des zu beschließenden Eckwertes beträgt – 49.400 EUR. Der Mehrbedarf von 600 EUR muss hier auf jeden Fall selbst gedeckt werden.

 

Die Eckwerte werden als Planungsgrundlage für die einzelnen Teilhaushalte vorgegeben und sind richtungweisende Größen auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel. Eine abschließende Teilplanung liegt noch nicht vor. Bei dieser haben die Ämter die Möglichkeit ihr Budget selbständig, innerhalb des Teilhaushaltes zu verteilen. Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden mit der Eckwertvorlage ausgeschöpft.

 

Die Berücksichtigung der wünschenswerten Bedarfe im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit würde zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses führen. Dies widerspräche sowohl den gesetzlichen Vorgaben und dem von der Hansestadt Rostock selbst vorgegebenen Konsolidierungskurs, als auch den Erwartungen der Rechtsaufsichtsbehörde. Um weitere Bedarfe aufzunehmen müssen zusätzlich Erträge oder andere Aufwandsenkungen realisiert werden.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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09.10.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben