Stellungnahme - 2013/AF/4890-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten:

 

1.     Wie viel kommunalvergebene Altverträge gibt es noch, in denen die Lohnuntergrenze von weniger als 8,50 EUR Mindestlohn besteht?

2.     Was gedenkt der Oberbürgermeister zu unternehmen, damit auch für die unter diese Verträge fallenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Mindestlohnbeschluss der Bürgerschaft gilt?

3.     Wie erfolgt die Kontrolle der Verträge auf die Einhaltung?

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat nach Bekanntgabe der Anfrage die Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe angeschrieben und um Zuarbeit gebeten. Ausführungen zu den Fragestellungen Altverträge der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe betreffend sind fristgerecht nicht möglich und werden bis zum 06.11.2013 zur Kenntnis gegeben.

Nachfolgend erhalten Sie

die Beantwortung der Fragestellungen zu den kommunal vergebenen Altverträgen der Stadtverwaltung Rostock:

 

Zu 1.               In der Stadtverwaltung Rostock existiert zurzeit keine Übersicht über alle bestehenden Altverträge. Die Stadtverwaltung Rostock wird in den nächsten Jahren ein verwaltungsweites Vertragsmanagement einführen. Dieses Projekt unterstützt alle Bemühungen einer effizienten transparenten Verwaltungsarbeit und sichert qualitätsgerechtere Verwaltungsabläufe. Mit der Einführung des Dokumentenmanagementsystems d3 (Modul Vertragmanagement) im September 2013 ist beabsichtigt, alle bestehenden Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in einer elektronischen Datei zu erfassen. Damit wird erstmals eine Gesamtübersicht der Vertragslandschaft erstellt und übergreifende Auswertungen werden möglich.

Das Projekt befindet sich im Aufbau. Nach den internen Schulungen der zukünftigen Nutzer im IV. Quartal 2013 beginnt die Ersterfassung der Verträge. Sie wird voraussichtlich  bis zum II. Quartal 2014 abgeschlossen werden. Dies ist mit einem hohen Arbeits- und Rechercheaufwand verbunden.

Im neuen Verfahren d.3-Vertragsmanagement wird ein Feld „Mindestlohn“  als Pflichtfeld eingerichtet. Im Zuge der schrittweisen Vertragserfassung werden die vertragsverwaltenden Organisationseinheiten den Stand zu Mindestlohn erfassen. Nach Abschluss der Vertragserfassung kann dann eine belastbare Aussage über die Anzahl der Altverträge ohne Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes von 8,50 EUR getroffen werden. Die Bürgerschaft wird darüber voraussichtlich bis 30.06.2014 in Kenntnis gesetzt.

Zu 2.               Für die durch die Erhebung ermittelten Verträge ohne Mindestlohnzahlung werden die Rahmenbedingungen für etwaige Vertragsänderungen bzw. –kündigungen geprüft. Das Prüfergebnis wird die Grundlage für das weitere Vorgehen legen.

Der KOE hat bereits in der Stellungnahme 2012/AM/4045-01 die finanziellen Auswirkungen der Einführung des Mindestlohnes von 8,50 EUR auf den städtischen Haushalt beleuchtet.

Zu 3.              Zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses verlangen die Vergabestellen der Hansestadt Rostock bei allen Ausschreibungen von allen Bietern eine Erklärung über die Zahlung des Mindestlohnes in Höhe von 8,50 EUR. Die Möglichkeit, bei Nichteinhaltung des Mindestlohnes Sanktionen zu erheben, ist bereits im Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Sanktionen sind in den zu schließenden Verträgen festzuschreiben. Nach der Verwaltungsvorschrift – V 140-611-20-03.01.23/001-024 vom 09.10.2012 des Ministeriums für Wirtschaft Bau und Tourismus sind die öffentlichen Auftraggeber befugt, Einsicht in die Entgeltabrechnungen der Auftragnehmer zu nehmen. Dabei hat der Auftragnehmer seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen und für den Auftraggeber auf Verlangen vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten.

Die Möglichkeiten einer Überprüfung der Zahlung des Mindestlohnes werden von den Vergabestellen kritisch gesehen. Verantwortlich sind die Bedarfsstellen, also die vertragsausführenden Organisationseinheiten. Es stehen keine Mitarbeiter extra für diese Aufgabe zur Verfügung. Entsprechende Schulungen für die mit der Aufgabe betrauten Mitarbeiter sind geplant, um zumindest stichprobenartige Kontrollen entsprechend der oben genannten Verwaltungsvorschrift durchzuführen.

In Vertretung

 

Holger Matthäus

Beauftragter in der Funktion des Ersten Stellvertreters

Des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

09.10.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben