Stellungnahme - 2013/AF/4884-01 (SN)

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Beratungsfolge

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1. Beabsichtigt die Hansestadt Rostock Kleingartengrundstücke in Markgrafenheide von der

    BIMA zu kaufen?

 

Ja, die Hansestadt Rostock beabsichtigt Kleingartengrundstücke in Markgrafenheide  

von der BIMA zu erwerben.

 

 

2. Wenn ja, welche?

 

Es handelt sich um die Pachtflächen der Kleingartenanlagen „Markgrafenheide West“, „Erlengrund“ und „Am Radelsee“.

 

 

3. In welcher Kategorie befinden sich die möglicherweise betroffenen Kleingärten hinsichtlich

    ihres kurz-, mittel- oder langfristigen Erhalts?

 

Die Kleingartenanlagen „Markgrafenheide West“, „Am Radelsee“ und „Erlengrund“ sind dauerhaft sicher.

Lediglich 16 Parzellen der Anlage „Erlengrund“, die außerhalb des Kernbereiches der Kleingartenanlage zwischen den Wohnblöcken auf mehrere Standorte verteilt sind, sind in der Umnutzungskonzeption für im Flächennutzungsplan nicht dargestellte Kleingarten-anlagen enthalten.

 

 

 

 

 

 

4. Was plant die Hansestadt Rostock im Falle eines Kaufs mit diesen Grundstücken?

 

Die Stadt möchte die Kleingartenanlagen dauerhaft erhalten.

 

 

5. Wie sichert die Hansestadt Rostock den Erhalt der Kleingärten ab?

 

Die betroffenen Grundstücke sind, mit Ausnahme der vorgenannten 16 Parzellen außerhalb der Kernanlage „Erlengrund“, im Flächennutzungsplan der Stadt als Kleingartenanlagen ausgewiesen.

Kleingartenanlagen, die auf städtischen Grundstücken liegen, sind wie Dauerkleingärten zu behandeln. Die Gärten werden somit sicherer, wenn sie in Eigentum der Stadt sind. Bisher sind sie einfache Kleingärten.

 

 

 

in Vertretung

 

 

 

 

Holger Matthäus

Beauftragter in der Funktion des
Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters

 

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Beschlüsse

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09.10.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben