Beschlussvorlage - 2013/BV/4906

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das Verfahren zur Umsetzung der Förderung der freien Jugendhilfe der Hansestadt Rostock im Bereich §§ 11 bis 16 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2014 anzuwenden.

 

 

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Beschlussvorschriften: § 74 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2011/BV/1922 vom 03.02.2011

                                               2012/BV/3874 vom 25.09.2012

 

 

Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2012 das o. g. Verfahren be--schlossen. Mit diesem Verfahren steht der Verwaltung ein transparentes Instrument zur Ver-fügung, welches Sozialraumindikatoren berücksichtigt und eine ermessensfehlerfreie Ent-scheidung über die Art und Höhe der Förderung der einzelnen Träger ermöglicht. 

 

Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock waren die Träger der freien Jugendhilfe aufgefordert, die Jahresanträge bis zum 01.06.2013 für das Haushaltsjahr 2014 einzureichen.

 

Die vorliegenden Jahresanträge ergeben einen Förderbedarf von rund 7.002.000,00 Euro, zuzüglich Kurzzeit-/Kleinprojekte. Eingeschätzt werden kann auch, dass einige Antrag-stellungen überzogen sind und auch keine entsprechenden Begründungen für die Mehrbe-darfe vorgelegt wurden.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2014 wird zum jetzigen Zeitpunkt von einem Planansatz von 6.272.100,00 Euro für die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe für Leistungen der §§ 11 bis 16 SGB VIII ausgegangen.          

 

Berücksichtigt werden muss hierbei, dass von Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales für die neue Förderperiode ab 2014 noch keine verbindlichen Aussagen zur Höhe der Fördermittel im Rahmen der Landesinitiative für Jugend- und Schulsozialarbeit getroffen werden konnten.

 

Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, das o. g. Verfahren für das Haushaltsjahr 2014 anzuwenden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

-

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

 

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Beschlüsse

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01.10.2013 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das Verfahren zur Umsetzung der Förderung der freien Jugendhilfe der Hansestadt Rostock im Bereich §§ 11 bis 16 SGB VIII , unter Berücksichtigung der Kriterien des Unterdeckungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2014 zur Anwendung zu bringen.

 

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt