Beschlussvorlage - 2013/BV/4901

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Soziale Bildung e. V. für das Projekt „Offene Kinder- und Jugendarbeit mit angeschlossener Schulsozialarbeit in der KTV, Stadtmitte und Brinckmansdorf“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2013 – 31.12.2013 in Höhe  von 176.468,09 Euro, vorbe-haltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2013/BV/4581 vom 04.06.2013

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Mit der Antragsüberarbeitung zeigt der Träger Soziale Bildung e.V. im Rahmen der Drittmittelakquise 2 bewilligte Projekte an:

 

Jugend in Aktion:                             Youth culture an media diversity

                                               - internationale Jugendbegegnung

 

Kultur macht stark:                             Jugendgruppe Hirnkick MV „Nazis – Nein Danke“

(Dt. Bundesjugendring)

Der Sachkostenbereich wurde überarbeitet und die einzelnen Positionen neu festgesetzt.

Weiterhin gab es im Personalkostenbereich Veränderungen (Umsetzung in der Schulsozial-arbeit; Neubesetzung in der Jugendsozialarbeit). Die beantragten Investitionen in Höhe von 52.974,34 Euro (Sanierung Fenster und Türen) sind entsprechend der Förderrichtlinie, Punkt 4, nicht förderfähig und fanden aus diesem Grund keine Berücksichtigung.

 

Das Projekt wird mit 3 Feststellen sowie Honoraren, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert. Entsprechend der „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personal- kostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007-2013“ werden 0,75 Feststellen in der Schulsozialarbeit  und 1,5 Feststellen in der Jugendsozialarbeit bis zu max. 50 % gefördert (Näheres regelt der Zuwendungsbescheid).

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung.

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt  0,98 % und die Drittmittel 12,84 %.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                               Bezeichnung: 54190020

                            36301                                                                  55512010 und 55512011

                            36301                                                                  55512020 und 55512021

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

88.334,22

 

 

2013

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

88.334,22

2013

36301.55512010

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

27.565,00

 

 

2013

36301.75512010

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

 

 

27.565,00

2013

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

27.997,71

 

 

2013

36301.75512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

 

 

27.997,71

2013

36301.55512020

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

15.500,00

 

 

2013

36301.75512020

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

 

 

15.500,00

2013

36301.55512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

17.071,17

 

 

2013

36301.75512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

17.071,17

2013

36301.41442014

Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit

27.565,00

 

 

 

2013

36301.61442014

Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit

 

 

27.565,00

 

2013

36301.41442016

Zuweisung vom Land - Schulsozialarbeit

15.500,00

 

 

 

2013

36301.61442016

Zuweisung vom Land - Schulsozialarbeit

 

 

15.500,00

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

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Beschlüsse

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01.10.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen