Beschlussvorlage - 2013/BV/4893

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendalternativzentrum e. V. für das Projekt „Offene Jugendarbeit im Jugendalternativ-zentrum“ gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013 in Höhe von 42.870,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichts-behörde.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2013/BV/4589 vom 04.06.2013

 

 

Sachverhalt:

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1,11 und 12 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der von der Verwaltung des Jugendamtes erarbeitete Vorschlag basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung wurde der Kosten- und Finanzplan für das Haushalts-jahr 2013 für das o. g. Projekt durch den Leistungserbringer überarbeitet.

 

Entgegen der Antragstellung wird eine geringere Förderung vorgeschlagen.

 

 

 

Die Differenz in Höhe von 11.452,94 Euro steht u. a. im ursächlichen Zusammenhang mit der derzeitigen Unterbringung der verschiedenen Angebote an unterschiedlichen Standorten in der Hansestadt Rostock.

 

Die eingereichten Begründungen zur Sachkostenkalkulation können nicht in vollem Umfang anerkannt werden.

 

Der finanzielle Zuschuss errechnet sich aus den beantragten Miet-, Betriebsneben-, Strom- und Honorarkosten und einer Kürzung in Einzelansätzen der Sachkostenkalkulation. Hier ist nicht davon auszugehen, dass die beantragten Mittel für Weiterbildung, Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände noch in diesem Jahr in der beantragten Höhe notwendig sind.  Auch auf nochmalige Nachfrage der Verwaltung konnten anfallende bzw. geplante Kosten nicht konkretisiert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass finanzielle Mittel für Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände mit Eröffnung des neuen Objektes im Haushaltsjahr 2014 durch die Hansestadt Rostock zur Verfügung gestellt werden. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 1,5 % der Fördersumme.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                               Bezeichnung: 54190020

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

42.870,00

 

 

2013

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

42.870,00

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

01.10.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen