Informationsvorlage - 2013/IV/4892

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften: §§ 14, 16 ff SGB VIII

 

 

 

Sachverhalt:

Die Grundlage der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ 2012 bis 2015 basiert auf dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz- BKiSchG) und ist in dem Artikel 1 gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) verankert.

 

Das Schaffen von Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz ist der für die Bundesinitiative festgelegte Schwerpunkt. Unterstützt werden sollen der flächendeckende Aus- und Aufbau sowie die Weiterentwicklung von Frühen Hilfen durch zusätzliche Maßnahmen. Ziel ist es, vor allem werdende Eltern sowie Eltern mit Kleinkindern durch frühzeitige Informationen, Beratung und Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungs-verantwortung zu unterstützen, Risiken für eine gesunde Entwicklung der Kinder rechtzeitig zu erkennen und sie in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung zu fördern.

 

Das Land gewährt die finanziellen Mittel auf der Grundlage der zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Minis-terium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, geschlossenen Verwaltungsvereinbarung nach § 3 Abs. 4 KKG bis zum 31.12.2015. Nach Ablauf dieser Befristung wird der Bund einen Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unter-stützung von Familien einrichten.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es in der Hansestadt Rostock eine einheitliche Strategie des Jugend- und Sozialamtes und des Gesundheitsamtes zum Kinderschutz. Die Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz, das Netzwerk Kommunale Gesundheitsförderung sowie das Lokale Bündnis für Familie befassen sich mit einer Vielzahl von Projekten, Maßnahmen und Angeboten, um einen frühzeitigen Zugang zur Familie zu ermöglichen. Die bisherigen Netzwerkstrukturen sind jedoch nicht ausreichend aufeinander abgestimmt und dringend zu verbessern.

 

Beginnend im Jahre 2012 konnten erste Ergebnisse wie beispielsweise die gemeinsam abgestimmte Netzwerkarbeit durch die erfolgreiche Umsetzung des Projektes „Notrufnum-mern“ erzielt werden. Die lt. Bundesinitiative im Netzwerk geforderte Vorhaltung einer beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe initiierten Koordinierungsstelle wird zeitnah zum 23.09.2013 besetzt. Neben der geplanten Durchführung von 5 Projekten im Jahre 2013 sowie weiteren in den Folgejahren ist die Koordinierung und Neustrukturierung der bestehenden Netzwerke und Gremien geplant, um somit Parallelstrukturen vorzubeugen und Verantwortlichkeiten im Sinne von „Früher Hilfe“ festzulegen. Ein Konzept zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in der Hansestadt Rostock wird derzeit in Kooperation mit dem Gesundheitsamt erarbeitet und den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses Ende 2013 zwecks Beschlussfassung vorgelegt. Kinderschutz ist in der Hansestadt Rostock ein offensiver Auftrag. An erster Stelle gilt es, auch künftig Gefährdungssituationen von Kindern zu vermeiden sowie Hilfe– und Unterstützungsbedarfe möglichst früh zu erkennen und ihnen zu begegnen.

 

Im Sinne der Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit wurde eine Internetseite erstellt, die stetig aktualisiert und vervollständigt wird und für alle Interessierten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellt. Der Zugang erfolgt über: www.rostock.de/Fruehe-Hilfen.

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

 

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Beschlüsse

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01.10.2013 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben