Anfrage der Fraktion - 2013/AF/4890

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Beratungsfolge

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Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten:

 

  1. Wie viel kommunalvergebene Altverträge gibt es noch, in denen die Lohnuntergrenze von weniger als 8,50 EUR Mindestlohn besteht?
  2. Was gedenkt der Oberbürgermeister zu unternehmen, damit auch für die unter diese Verträge fallenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Mindestlohnbeschluss der Bürgerschaft gilt?
  3. Wie erfolgt die Kontrolle der Verträge auf die Einhaltung?

 

 

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Beschlüsse

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09.10.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben