Antrag - 2013/AN/4883

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, dass die Gewinne des Geschäftsjahres 2012 der HERO GmbH zum Zwecke der Investition in voller Höhe im Unternehmen verbleiben.

Sofern der Oberbürgermeister Widerspruch gegen diesen Beschluss einlegt, ist die Klage der Bürgerschaft zur Einhaltung ihres Beschlusses zur Gewinnverwendung für das Jahr 2011 um das Jahr 2012 zu erweitern.

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Begründung

 

Für die HERO GmbH sind dringend Investitionen erforderlich.

Über die Gewinnverwendung haben die Gesellschafter zu entscheiden. Der Oberbürgermeister ist Vertreter der Gesellschafterin und hat eine Entscheidung getroffen, die der Bürgerschaft vorab nicht zum Beschluss vorgelegt wurde.

Die Bürgerschaft hat sich mehrfach gegen eine Gewinnausschüttung ausgesprochen, zum einen um den Investitionsstau im Unternehmen zu beseitigen, zum anderen um Fördermittel nicht zu gefährden.

Die Gesellschafterin Hansestadt Rostock (74,9 % Anteil an der HERO GmbH) hat durch ihr Organ Bürgerschaft über die Gewinnverwendung zu entscheiden, eine Alleinentscheidung des Oberbürgermeisters stellt keinen Beschluss der Gesellschafterin dar.

Dieser Antrag berührt nicht die Frage der Gültigkeit einer Vereinbarung zwischen Hansestadt Rostock und Land M-V aus dem Jahr 1993 oder die Frage eines möglichen Verlustes von Fördermitteln, sondern trifft eine davon unabhängige Gesellschafterentscheidung.

Die Klageerweiterung für das Jahr 2012 ist erforderlich, da sich  seitens der Bürgerschaft eingereichte Klage nur auf das Jahr 2011 bezog. Für dieses Jahr hat der Oberbürgermeister den Verbleib des Gewinns im Unternehmen in der Gesellschafterversammlung jedoch bereits akzeptiert.

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gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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09.10.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.11.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen