Änderungsantrag - 2013/BV/4735-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

ZURÜCKGEZOGEN

 

 

Die 2. Änderung der Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Festlegung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung (Anlage) wird wie folgt geändert:

 

Im Punkt 12. wird das Wort „Schönheitsreparaturen“ durch „Schönheitsreparaturen und Kleinstreparaturen“ ersetzt.

 

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Begründung:

 

Da Kleinstreparaturen bis zu einem bestimmten Wert ebenso wie Schönheitsreparaturen ein üblicher Bestandteil von Mietverträgen sind und die Mieterinnen bzw. Mieter deshalb zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind, gehören sie zum Unterkunftsbedarf und müssen deshalb ebenfalls als einmalige Leistungen für die leistungsberechtigten Personen erbracht werden.

 

 

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

Erweitern

04.09.2013 - Bürgerschaft - überwiesen

Erweitern

18.09.2013 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zurückgezogen