Änderungsantrag - 2013/BV/4436-09 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der § 9 Verwendung der Einnahmen wird durch einen dritten Absatz ergänzt:

 

3.              Der Betreiber zahlt an die Hansestadt Rostock eine Konzessionsgebühr in Höhe von 25.000,- EUR. Die Konzessionsgebühr kann dem Betreiber jährlich auf Antrag erlassen werden.

 

 

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Begründung:
 

Die Konzessionsgebühr ist das wirksame Steuerungsmittel zur Durchführung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs und zur Erreichung der Zielvereinbarung.

 

 

 

 

gez.

Dr. Ulrich Seidel

Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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04.09.2013 - Bürgerschaft

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19.09.2013 - Kulturausschuss

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01.10.2013 - Finanzausschuss

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09.10.2013 - Bürgerschaft - abgelehnt