Änderungsantrag - 2013/BV/4706-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Punkte 1. bis 4. sind zu ersetzen durch:

„Die Bürgerschaft beschließt, die Nutzung des westlichen Klostergartens durch den Historischen Weihnachtsmarkt in den Monaten November bis Dezember dauerhaft zu gestatten. Die Nutzung des Areals durch die Compagnie de Comedie bleibt davon unberührt. Die denkmalpflegerische Zielstellung für den Klostergarten ist dieser Entscheidung folgend anzupassen. Grundlage für die weiterführenden Planungen zur Sanierung des Klostergartens sowie die bauabschnittsweise Realisierung (ab 2016) ist die im Sinne der Richtungsentscheidung präzisierte Konzeptvariante C2“.

 

 

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Begründung:

1.      Der als dauerhafter Standort des Historischen Weihnachtsmarktes vorgeschlagene Ziegenmarkt ist nur bedingt geeignet. Für die Realisierung der Windschutzanlagen gibt es bisher keine technischen Lösungen. Die Kosten und der Kostenträger sind unklar. Die Größe des ausgewiesenen Gebietes wird durch zahlreiche Einschränkungen verringert (Wege entlang der Kirche, für den Waschsalon/Old Western sowie zu den der Kirche gehörenden Gebäuden, Abstände zum Schutz der Bäume).

2.      Die dem Historischen Weihnachtsmarkt unterstellten naturzerstörerischen Eigenschaften treffen nicht mehr zu. Von der Wirksamkeit der eingeleiteten teuren rasenschonenden Maßnahmen konnten sich die interessierten Stadtpolitiker überzeugen. Es muss festgestellt werden, dass es den Pflegearbeiten der Marktbetreiber zu verdanken ist, dass im nicht vom Theater genutzten Areal eine belastbare Grasnarbe existiert (Gutachten).

3.      Die Wertungen des Planungs- und Gestaltungsbeirates sind aus landschaftsgestalterischer und denkmalpflegerischer Sicht durchaus nachvollziehbar. Sie beruhen aber auf einer einseitigen, den HWM diskriminierenden Information des Gremiums und berücksichtigen ungenügend den Umstand, dass die Politik möglichst die Interessen der Mehrheit der Bürger vertreten sollte. Eine Erhöhung der Besucherzahlen im Klosterareal ist aber eher durch  eine ruhige, zum Aufenthalt einladende  Parkanlage als durch die Schaustellung ehemaligen Gemüsegärten der Stiftsdamen  zu erreichen. Der HWM zieht seit Jahren tausende Besucher an und macht diese als Nebeneffekt mit der gesamten Klosteranlage bekannt.  Es kommt dazu, dass die aktuelle Nutzung der Klostergebäude sich nicht vorrangig auf das Kloster selbst bezieht, sondern die Kulturgeschichte der Stadt Rostock im Blick hat. Der HWM  bemüht sich in ruhiger Form  ein Bild mittelalterlichen Markttreibens zu vermitteln. Das steht nicht im Gegensatz zum Leben der Nonnen, die durch harte Arbeit die wirtschaftlichen Probleme ihrer Gemeinschaft lösen mussten und deshalb enge Verbindungen zum weltlichen Rostock pflegten. Die Bemühungen der Marktbetreiber, Episoden aus der Geschichte Rostocks auf die Bühne zu bringen, sind eindeutige Belege dafür, dass der behauptete Gegensatz zwischen Kloster und Weihnachtsmarkt gar nicht existiert. Hier bietet sich ein weites Feld für die Arbeit des Kulturamtes zur Vernetzung solcher Initiativen mit anderen Kulturträgern der HRO.

4.      Nicht nachvollziehbar ist, warum erst mit der Nutzung durch den HWM der Klostergarten zum Veranstaltungsplatz wird.

5.      Eine Forderung der Marktbetreiber nur auf befestigten Gründen entfalten zu können existiert nicht. Ihre Initiativen zielen eindeutig auf einen möglichst unversiegelten und in seiner Vegetation unveränderten Klostergarten.

 

 

 

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Beschlüsse

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22.08.2013 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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22.08.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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27.08.2013 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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04.09.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben