Informationsvorlage - 2013/IV/4811

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2013/AN/4407

 

 

Sachverhalt:

1.      Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat mit Beschluss Nr. 2013/AN/4407 den Oberbürgermeister beauftragt, der Bürgerschaft einen Vorschlag zu unterbreiten, in welchem Bereich  bzw. Teilhaushalt die Förderung der Likedeeler zukünftig geplant werden soll, um eine fachgerechte Förderung zu garantieren.

 

Im Haushaltsplan 2013 der Hansestadt Rostock werden insgesamt 2.738.600 EUR für die Zuwendungen an die Verbände und Vereine zur Jugendarbeit bereitgestellt. Für die Förderung der Vereinsarbeit der Likedeeler e.V. sind laut Antrag 100.000 EUR im Teilhaushalt 50, Jugend und Soziales, vorgesehen. Der Jugendhilfeausschuss der Bürgerschaft entscheidet jährlich im Rahmen der finanziellen Mittel über die Vergabe.

 

Der Förderverein Jugendschiff „LIKEDEELER“ erhält im Rahmen der Projektförderung Zuwendungen entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendarbeit. Ausgangspunkt dafür ist die kommunale Jugendhilfeplanung, die sich an den „Leitsätzen zur Förderung der Jugendarbeit" (0324/06A) orientiert.

 

Entsprechend dem landeseinheitlichen Produktrahmenplan werden im Produktbereich 36 alle Leistungen des SGB VIII für die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und somit in der Produktgruppe 362 die Leistungen für die Jugendarbeit dargestellt. Somit wird sichergestellt, dass die für die Bundes- bzw. Landesstatistik erforderlichen Daten einheitlich ermittelt werden. Daher ist die zweckgebundene Zuwendung zur Förderung der Jugendarbeit wie bisher im Senatsbereich Jugend und Soziales zu ordnen.

 

Der Förderverein „LIKEDEELER“ erhält darüber hinaus einen zweckgebundenen städtischen Zuschuss vom Hafen- und Seemannsamt für die Instandhaltung des Schiffskörpers in Höhe von 10.000 EUR für das Jahr 2013.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat dem Haushaltsplan 2013 mit Beschluss-Nr.  2013/BV/4490-03 (NB) zugestimmt.

 

Künftig wird die Höhe der jeweiligen Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und nach Prüfung der jeweiligen Anträge durch den Jugendhilfeausschuss und nach Maßgabe des Haushaltes zweckgebunden für die Unterhaltung und Instandhaltung des Schiffskörpers festgelegt.

 

 

2.      Des Weiteren ist entsprechend dem Beschluss Nr. 2013/AN/4407 zu prüfen, inwiefern die HERO den Erhalt des Fördervereins „LIKEDEELER“ über Sponsoring etc. unterstützen kann.

 

Durch den Aufsichtsrat der HERO wurde am 22.07.2013 einer Spende in Höhe von 10.000 EUR zweckgebunden für den Erhalt des Schiffes des Fördervereins „LIKEDEELER“ zugestimmt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Holger Matthäus

Beauftragter in der Funktion des Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.09.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben