Beschlussvorlage - 2013/BV/4810

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsbeschluss der Straßenplanung zur Erneuerung der Georginenstraße und des Georginenplatzes in den HOAI-Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 6 (Erstellung Leistungsverzeichnis) wird bestätigt.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:  keine

 

 

Sachverhalt:

Im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur im Seebad Warnemünde liegen schwerwiegende Funktions- und Substanzmängel vor. Es wird eingeschätzt, dass derzeit die Verkehrssicherheit teilweise nur noch eingeschränkt gewährleistet ist. Zur unmittelbaren Verbesserung sowohl der verkehrlichen als auch der touristischen Infrastruktur ist in erster Linie der ungenügende bauliche Zustand zu verbessern. Bisher wurden in der Investitionsmaßnahme Fördergebiet „Seebad Warnemünde“ die Planungen für die Erneuerung der Mühlenstraße, der Alexandrinenstraße, der Anastasiastraße, der Dänischen Straße, der Fr.-Franz-Straße, Kirchenstraße, Kirchenplatz und der Seestraße beauftragt, einige Straßen wurden bzw. werden bereits grundhaft erneuert.


Durch das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern wurden der Hansestadt Rostock bis in die Folgejahre 2015 Städtebaufördermittel für die Sanierung der o. g. Straßen im nördlichen Bereich des Ortskernes Warnemünde zur Verfügung gestellt.

 

In Fortführung des Förderprojektes zur Sanierung der Verkehrsanlagen des Ortsteils Warnemünde sollen jetzt:

·         die Georginenstraße und

·         der Georginenplatz

erneuert werden.

 

Georginenstraße und –platz verbinden die touristisch hochwertigen Bereiche Seestraße bzw. Promenade mit qualitativ praktisch gleichwertigen Straßenräumen wie der Alexandrinenstraße und dem Alten Strom. Neben dem unzureichenden Zustand der Verkehrsanlagen haben Georginenstraße und Georginenplatz eher eine untergeordnete verkehrliche Funktion. Daher ist geplant, den Planungsraum für den Fußgängerverkehr zu stärken.

 

Der Georginenplatz ist gemäß Denkmalliste der Hansestadt Rostock (Stand: Dez. 2012) ein „geschützter Raum in Form einer geschlossenen Platzanlage“.

 

Wie bei den o. g. vorangegangen Straßenplanungen finden Aspekte wie Baumerhalt, Baumpflanzung, Denkmalschutz usw. besondere Beachtung im Rahmen der Planungen.
Dabei sollen alle Möglichkeiten zum Erhalt der vorhandenen Bäume ausgeschöpft werden. 

Anmerkung Sitzungsdienst/Wo.15.11.13: gemäß Beschlussfassung (Nr. 2013/BV/4810-02 (ÄA) ergänzt

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Georginenstraße

 

Teilhaushalt:              66

Maßn.-Nr.:               6654101201201401 (Pos. 39)                            Produkt: 54101 - Gemeinden

Haushaltsjahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

68166201/23316201

 

 

10.000 €

 

2014

68166201/23316201

 

 

30.000 €

 

 

2013

78532001/09612001

 

 

 

30.000 €

2014

78532001/09612001

 

 

 

180.000 €

 

Georginenplatz

 

Teilhaushalt:              66

Maßn.-Nr.:               6654101201201401 (Pos. 41)                            Produkt: 54101 - Gemeinden

Haushaltsjahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

68166201/23316201

 

 

10.000 €

 

2014

68166201/23316201

 

 

30.000 €

 

 

2013

78532001/09612001

 

 

 

60.000 €

2014

78532001/09612001

 

 

 

480.000 €

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:  nein

 

 

 

 

 

 

Terminkette

·         Erstellung und Prüfung der Vorplanungen              bis  Juni 2014
bis einschl. der Ausführungsplanung (HOAI-LPh. 6)

·         Bauausführung

-           Georginenstraße und -platz              ab September 2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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01.10.2013 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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10.10.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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23.10.2013 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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29.10.2013 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.11.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsbeschluss der Straßenplanung zur Erneuerung der Georginenstraße und des Georginenplatzes in den HOAI-Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 6 (Erstellung Leistungsverzeichnis) wird bestätigt.

 

 

Beschluss Nr. 2013/BV/4810:

 

Der Planungsbeschluss der Straßenplanung zur Erneuerung der Georginenstraße und des Georginenplatzes in den HOAI-Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 6 (Erstellung Leistungsverzeichnis) wird bestätigt.

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert sicherzustellen, dass im Planungsprozess für die Umgestaltung von Georginenplatz und Georginenstraße eine öffentliche Beteiligung der AnwohnerInnen und der interessierten EinwohnerInnen gewährleistet ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt